Muss der Nachmieter die Wände selber streichen?

15 Antworten

Kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Wenn du beim Einzug selbst renovieren musst, brauchst du beim Auszug auch nicht streichen. Da gibt's aber eine Klausel im Mietvertrag wo das geregelt ist. Ich glaube bei vielen Mietverträgen heutzutage steht nur noch das dir Wohnung besenrein hinter lassen werden muss. Kann aber jeder mit dem Vermieter selbst ausmachen( sollte aber in den Mietvertrag mit reingeschrieben werden damit es schriftlich ist). Du kannst es auch so regeln das du dafür 2 Wochen eher die Wohnung nutzen kannst ohne zu Zahlen.

Während der Mietzeit können Mieter selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in neutralen Farben gestrichen werden, auch wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies hat der BGH im November 2013 so entschieden (Az.: VIII ZR 416/12). Das heißt nicht unbedingt, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen. Um dem Vermieter die Weitervermietung nicht zu erschweren, kann dieser aber verlangen, dass beim Auszug in "dezenten" oder "neutralen" Farben gestrichen wird.

http://www.sueddeutsche.de/geld/auszug-aus-der-mietwohnung-was-kommt-bei-der-renovierung-auf-mich-zu-1.1735114

Jetzt kommt es darauf an, was der Vermieter vereinbart hat.

kann dieser aber verlangen, dass beim Auszug in "dezenten" oder "neutralen" Farben gestrichen wird.

Kann er........muss er aber nicht.

Du mußt gar nichts, denn wenn du jetzt schon mit dem Vermieter anlegst, bekommst du erst gar keinen Mietvertrag. So einfach ist das. So einen Mieter würde ich auch nicht wollen - weil ich damit rechnen müßte, dass er wegen jeder Kleinigkeit mit einem Anwalt oder Mietminderung droht. Renoviere und vereinbare schriftlich, dass du bei einem Auszug nicht mehr renovieren mußt oder such dir eine andere Wohnung.

Grundsätzlich solltest du darauf achten, was der Mietvertag vorsieht. - Vertraue dabei nur einem vorformulierten Standardvertrag neueren Datums, weil nur in dem alle gesetzlichen Neuerungen berücksichtigt sind.

Unabhängig davon ist es üblich geworden, die vom Mieter zu vertretenden Streich- oder Tapezierarbeiten beim Bezug einer Wohnung auszuführen und nicht erst bei Verlassen der Wohnung. In dieser Regel liegt der Vorteil, dass so jeder Mieter sich seine Wohnung nach eigenem Geschmack gestalten kann und nicht mit dem Vorlieb nehmen muss, was ihm der Vormieter aus Kostenersparnisgründen hinterlässt.

Doch ich habe mal gelesen gahbt, dass beim Auszug die Wände immer neutral hinterbleiben müssen ansonsten kann ich den Vormieter verklagen oder um Ersatz bitten

Wo gelesen und was hast Du mit dem Vormieter zu tun?

as alles habe ich meiner Vermieterin(vermietet Privat nur eine Wohnung) geschildert doch sie meinte do ein Gesetz gibt es nicht.

Recht hat die gute Frau.

Bin ich dazu verpflichtet die Wände meines Vormieters zu streichen

Du bist überhaupt nicht verpflichtet zu streichen. Bestenfalls bei Auszug falls es eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht.

oder ist es bloß Unwissen der Vermieterin die sich die Gesetze selber ausmalt

Welches Gesetz? In Deutschland herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit. Wenn vertraglich vereinbart wurde das die Wohnung unrenoviert an den Mieter übergeben wird, ist das wirksam.

Während der Mietzeit können Mieter selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in neutralen Farben gestrichen werden, auch wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies hat der BGH im November 2013 so entschieden (Az.: VIII ZR 416/12).

Du hast unrecht! Hier ist das Urteil.

@rhapsodyinblue

ja, das BGH Urteil sagt aber nicht aus, daß die Vermieterin, wenn dem Nachmieter die grellen Wände des Vormieters nicht gefallen, die Schönheitsreparatur übernehmen muß. Wenn er die Wohnung in diesen grellen Farben nicht will, muß er die Wohnung nicht anmieten oder selbst nach seinen Wünschen streichen.

@rhapsodyinblue
Vor der Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in neutralen Farben gestrichen werden,

Und was hat der Nachmieter damit zu tun? Nichts.

Wenn der mit dem VM vertraglich vereinbart hat das die Wohnung unrenoviert übergeben wird, muß der VM nicht streichen.

Urteile lesen und verstehen sind 2 paar Schuhe.

@rhapsodyinblue

@Rhapsondyinblue: Es ist schon richtig, dass bunt gestrichene Wände bei Auszug neutral zu streichen sind. Nicht aber, wenn der Vermieter den derzeitigen bunten Zustand akzeptiert.

Dieses Urteil zwingt keinen Vermieter dazu, eine Wohnung bei Rückgabe nur in neutralen Farben zu akzeptieren. Und verbietet ihm auch nicht, die Wohnung in nicht neutralen Farben zu vermieten.