Muss ich meine Wohnung bei Übergabe mit teuer Farbe streichen welche mir die Vermieterin vorschreibt?

11 Antworten

Erstmal wäre zu klären, ob du überhaupt streichen musst. Du hast die Wohnung unrenoviert (?) übernommern und bei Einzug vor einem  Jahr gestrichen.  In welchem Zustand/Farbe befindet sich die Wohnung jetzt und was steht zu Renovierungsarbeiten, speziell zur Endrenovierung in deinem Mietvertrag?

Eine spezielle Farbe darf der Vermieter dir selbstverständlich nicht vorschreiben - es sei denn er trägt die Differenz zu einer normalen Farbe selbst.


Im Vertrag steht nur das die Wohnung bei Auszug gestrichen werden soll. 

Bitte mal die genaue Klausel dazu hier reinsetzen. Wenn es noch weitere Klausel zu Schönheitsreparaturen gibt, dann die auch hier  mit Kommentieren ( die drei Punkte unter einer Antwort) reinstellen.

Es gibt oft unwirksame Klauseln die es erlauben, das man gar nicht renovieren muss

Die Vermieterin will mich jetzt dazu zwingen das ich das mit einer doppelt so teuren Farbe machen soll.

Kann sie nicht verlangen.

Wenn renoviert werden muss, dann in fachgerecht in mittlerer Art und Güte und es kann z.B. nicht vorgeschrieben werden, dass es von einer Firma gemacht wird.

Ich habe dort ein knappes halbes Jahr gewohnt und beim Einzug wurde gestrichen.

Hast Du das schriftlich, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde?

Man muss auch nur renovieren wenn es erforderlich ist, allerdings muss laut BGH-Urteil der Vermieter keine grellen Farben dulden. Das bedeutet, wenn man die Wohnung eigentlich nicht renovieren muss, kann der Vermieter aber verlangen dass die grellen Wände gestrichen werden in neutralen Farben.

LG

johnnymcmuff

An paar Stellen sind Kratzer drin und die Farbe ist etwas ab, das ist alles.

@StarAndi

Wie schon geschrieben, die Klauseln Deines Mietvertrages sind entscheidend ob was gemacht werden muss und ob man eine nachweisliche Anfangsrenovierung gemacht hat, für die man keinen Mieterlass bekommen hat.

Ist in deiner Wohnung ein spezieller Putz verarbeitet muss dieser mit einer speziellen Farbe gestrichen werden, Ansonsten bleibt es in deinem Ermessen welche Farbe du verwendest.

zum Vermieter und einen Preis zahlen.....sich einigen ...und sie läßt oder der neue Mieter streicht so wie ER will....

wäre ein Kompromiss

Kurz und knapp, nein. Deine Vermieterin kann dir nicht vorschreiben welche Farbe zum Streichen verwendet werden soll. Wenn Sie irgendwelche Sonderwünsche hat, muss sie auch die zusätzlichen Kosten übernehmen.

was soll ich am besten in diesem Fall tun?

Dich beim Mieterschutzbund melden und dort beraten lassen.