Kann Oma Besuchsrecht einklagen?

18 Antworten

Großeltern haben nach neuester Rechtssprechung ein Umgangsrecht mit den Enkeln -- sofern ihnen dadurch kein nachweisbarer Schaden entsteht und das Verhältnis der beiden Parteien es erlaubt.

D.h. die Enkel müssten schon vorher eine enge oder gute Bindung zu den Großeltern haben.

Dem Umgangsrecht kommt aber auch nach, wer ein regelmäßiges Zusammentreffen der Enkel und Großeltern zuläßt -- z.B. durch einen Zoobesuch, einen Nachmittag im Park usw.

Es besteht nicht zwingend ein Besuchs- oder gar Aufenthaltsrecht!!!

Nein , die Großmutter hat keinerlei Rechte auf die Enkelkinder. Auch eine Klage wird nicht zum Erfolg führen.Ich würde mich vorsorglich auch beim Jugendamt erkundigen.Sehr wichtig ist auch die Meinung des Vaters , wie steht er eigentlich zum Verhalten seiner Mutter ?

Nein, damit kommt sie nicht durch.

Vielleicht hilft's: http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/umgangsrecht.htm

Versuchen kann sie es, aber ob sie damit Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt Papier