umgangsrecht mit meinen neffen,und nichten?

7 Antworten

Hey! Familienangehörige haben grundsetztlich anrecht auf Umgangsrecht, so lange es den Kindern nicht schadet (BGB). Familie steht an erster Stelle, dann erst Nachbarn, Freunde,Bekannte, neue Partner... usw. Du kannst daher jederzeit die Kinder sehen! Verbieten kann man es dir nur vor Gericht und da brauch die Person, bei der die Kinder Leben, einen triftigen Grund!

Wo ist denn da das Problem? Deine Schwester hat Umgangsrechte und hoffentlich mit dem Kindsvater bereits eine geregelte Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Sind die Kinder bei ihr, kannst du diese natürlich sehen, aber nicht wann du es willst, sondern, wann es der Mutter passt. Verbieten kann das der Kindsvater nicht, es sei denn, er kann eine Kindeswohlgefährdung durch den Umgang mit dir nachweisen. Genauso verhält es sich mit der Oma, die allerdings, im Gegensatz zu dir, versuchen könnte, einen Umgang einzuklagen, wenn er ihr denn überhaupt von beiden Elternteilen verwehrt würde. An deiner Stelle würde ich gar nichts unternehmen und mich mit der Situation abfinden, da alle Versuche, ich sage mal "deinen Kopf durchzusetzen", die Situation zwischen den Eltern und somit für die Kinder nur verschlimmern würden.

Hallo! schwierige Situation. So weit ich weiß und auch von meiner Anwältin, ist wie folgt; Zum Beispiel die Großeltern haben einen engen Bezug zu den Kindern, dann räumt Ihnen das Gericht ein Umgangsrecht zum wohle der Kinder ein. Wie es mit den Tanten ist, weiß ich nicht genau, aber ich vermute das es ähnlich ist. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Lieben Gruß Sternchen00012

Juristisch hast du leider keinen Umgangsanspruch. Nur wenn das Kind es wünscht. Relevant wird dieser Wunsch aber erst mit 16.

Moralisch ja, rechtlich nein!