Besuchsrecht für meine Nichten bei Pflegefamilie.

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das wird je nach sachlage des falles entschieden. ein recht daraufhast du nur dann, wenn das jugendamt dich als positive bezugsperson sieht. sicherlich aber nicht in den ersten monaten, denn da brauchen die kinder ertsmal zeit um sich an die neuen umstände zu gewöhnen. zeige dem jugendamt das dir etwas daran liegt die kleinen zu sehen.

Du mußt deswegen beim Jugendamt nachfragen. Wenn du dich kooperativ verhälst gibt es keine Probleme. Am Anfang ist das aber meist nicht gewünscht da sich die Kinder erstmal eingewöhnen müssen.

Das Jugendamt bzw. der Richter entscheidet darüber. vielleicht gibt es die Möglichkeit die Kinder zu dir zu nehmen. Frag beim zuständigen Jugendamt nach und nimm dir ev. einen Anwalt.

Erkundige Dich beim Jugendamt. Du kannst aber auch mit der Pflegefamilie reden. Sie müssen damit einverstanden sein.

Frage beim zu ständigen Jugendamt nach . Wir sind auch Pflegeeltern und hätten auch nichts dagegen.Allerdings geht es in erster Linie um das Kindeswohl.