Kann Nachbar Bau einer Mauer als Einfriedung verhindern?
Wenn das laut Bebauungsplan (Hessen) die Errichtung einer Grenzmauer in Höhe von 2m genehmigungsfrei und eine Aufschüttung von max 30m² zugelassen ist, MUSS der Nachbar dann zustimmen oder kann er meine Wünsche vereiteln?
Wie definiert sich Einfriedung? Ist eine Mauer gleichbedeutend mit einer Nachbarschaftswand)?
Im voraus schon mal herzlichen Dank für eine Antwort.
2 Antworten
Baugenehmigungsfrei sind in Hessen Einfriedungen bis 1,80m Höhe, egal ob "offen" oder "geschlossen". Einfriedungen müssen "unmittelbar an der Grundstücksgrenze " stehen; für solche Einfriedungen bis zu dieser Höhe brauchen Nachbarn keine Einverständniserklärungen zu geben. Achtung: "Stützmauern" sind keine "Einfriedungen"!
Aber:
In einem örtlichen Bebauungsplan und/oder in einer Ortsgestaltungssatzung können Einfriedungen ganz ausgeschlossen sein, geringere Höhen vorgeschrieben sein und bestimmte Ausführungen und Materialien gefordert werden. Einschränkungen können sich auch aus dem Straßenrecht und dem Denkmalschutzgesetz und dem Wassergesetzen ergeben.
Und:
Die privatrechtlichen Vorschriften aus dem Nachbarrechtsgesetz und dem BGB bleiben durch diese öffentlich-rechtlichen Vorschriften unberührt.
Hallo ! Erst mal mit dem Nachbarn reden über die eigene Vorstellung und Machbarkeit. Wer ein Fundament errichten will ,ohne Spundwände, braucht Platz zum Arbeiten auf dem Nebenstück ! Oder ?