grenzmauer, darf mein Nachbar unsere Mauer ohne erlaubnis streichen auch wenn er sie uns als baulast

2 Antworten

Also, wenn denn keine Grenzsteine mehr da sind, werden eben neue gesetzt. Alles eigentlich ganz einfach und das Bauamt hat doch sicherlich die Garage genehmigt und eintragen lassen. Somit hin zum Kataster und nachschauen, wenn denn der Auszug nicht zu finden ist. Und die Mauer kann sie natürlich nicht bearbeiten, denn das Ding gehört ihr ja nicht. Allenfalls den Abriß kann sie verlangen, wenn denn über die Grenze gebaut wurde und der Vorbesitzer keine Zustimmung erteilt hat.

Er erbt keine Mauer, auch wenn es sein Grundstück ist . Er hätte aber einen Beseitigungsanspruch bzw,. Anspruch auf Geldrente.

Ob seine Seite nun grün oder Rot ist - wenm jucks.