sichtschutz vor grenzmauer

2 Antworten

Sie können Ihren eigenen Sichtschutz (Zaun, Mauer oder Sonstwas) nathlos vor die Mauer des Nachbarn setzen. Damit erlischt mangels Notwendigkeit auch künftig für diesen Bereich das Leitungs- und Hammerschlagrecht (Leiterrecht), das ihm bislang den Anstrich der Mauer auf Ihrer Seite gestattete, da es künftig nichts mehr auf Ihrer Seite zu streichen gibt. - Er wird daraus lernen, dass man vor einem Anstrich, den der Nachbar zwangsläufig anschauen muß, auch mal mit dessen Wünschen liebäugeln sollte, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass ein teuerer Anstrich "für die Katz ist"!

Geregelt wird dies im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Es kann aber nicht gelten, wer zuerst die Mauer auf die Grenze baut hat gewonnen und der Nachbar darf sein Grundstück dann nicht voll ausnutzen. Das Leiterrecht gilt doch nur dort wo es möglich und notwendig ist.