Kann mir mein Kind weggenommen werden?

8 Antworten

das gemeinsame sorgerecht ist etwas selbstverständliches und wenn er es fordert, wird er es direkt nach der vaterschaftsanerkennung auch erklären wollen. er ist vater des kindes und es steht ihm zu - ich versteh deine frage nicht.

den namen und dessen nachnamen kann er nicht allein, sondern nur mit dir bestimmen. selbst wenn das kind schon einen nachnamen hat und der kv erst über gericht gehen muss um zu deinen lasten dies zu beantragen. allerdings ist der name bis dahin nicht in stein gemeißelt, kann also direkt nach erteilung des gsr wieder aufgerollt werden. die namenserteilung erfolgt gemeinsam oder wenn nötig ebenfalls vor gericht, so ihr euch gemeinsam nicht einigen könnt.

am besten ist es noch während der schwangerschaft die dinge wie vaterschaft anzuerkennen, das gemeinsame sorgerecht zu erklären und zu überlegen ob man dem menschen, dem man alle rechte vorenthalten will überhaupt noch als partner sieht. oder ob du bereits jetzt der meinung bist, dass der kleine mensch den du austrägst, dir allein gehört. dann bist du gehörig auf dem holzweg und extrem selbstsüchtig.

dir nimmt keiner was weg, das kind ist immer noch auch deines - aber auch seines. im fall einer trennung kann er das kind einbehalten und gerade wenn er in der gemeinsamen wohnung verbleibt dir die mitnahme des kindes verbieten. dann wirst du unterhaltspflichtig dem kind gegenüber, ihm gegenüber wenn betreuungsunterhalt benötigt wird, du hast umgangsrecht und kannst das kind abholen regelmäßig.

wo also kommen deine unnötigen ängste her und das gefühl das du alleiniger herrscher bist und er als "dein partner" kein mitspracherecht?

lewei90  11.12.2017, 21:54

Nein, wenn die Eltern NICHT VERHEIRATET sind, liegt das Sorgerecht erstmal BEI DER MUTTER! Es muss vom Vater/für den Vater EXTRA BEANTRAGT werden!

markusher  12.12.2017, 18:20
@lewei90

lewei was stimmt denn mit dir nicht? wer lesen kann ist klar im vorteil. lies nochmal: wer nicht verheiratet ist, hat nicht automatisch gsr das ist richtig. das hat die km und wenn der vater es haben will, fordert er es bei der kindesmutter ein. sollte die sich verweigern, dann stellt er einen antrag bei gericht und der wird dort genehmigt zu lasten der kindesmutter und wird ihr negativ ausgelegt.

es ist selbstverständlich, dass unverheiratete eltern gemeinsames sorgerecht haben und es ist sein recht dieses zu haben.

dein kommentar ist also hohl.

Nein, niemand nimmt dir das Kind einfach mal so weg. Wenn er das tut, macht er sich strafbar, verliert das Sorgerecht (und vermutlich das Umgangsrecht). 

Damit Eltern ihr Kind abgenommen wird, muss eine Kindeswohlgefährung vorliegen. 

Wende dich an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle, eventuell kann das Jugendamt dir bei soclhen Fragen und Problemen helfen. Die sind nämlich NICHT nur dazu da, Eltern ihre Kinder wegzunehmen!

markusher  06.12.2017, 07:28

ihr nimmt garkeiner was weg. er macht sich nicht strafbar, verliert kein sorgerecht (das er derzeit noch nicht hat) und umgangsrecht haben beide eltern - jeder in seiner zeit. er hat das recht auf vaterschaftsanerkennung, er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht und wenn es zum trennungsfall kommt hat er das recht das kind einzubehalten. auch ihm nimmt keiner was weg, er hat das gleiche recht wie die km.

lewei90  11.12.2017, 21:51
@markusher

Ja, richtig. Aber ihr damit zu drohen, es komplett wegzunehmen, IST strafbar und ein Grund, dass er evtl. selber das Recht darauf verliert! 

Und nein, bei UNVERHEITRATETEN Eltern liegt es erstmal bei der Mutter! Damit der Vater das gleiche bekommt, muss es extra beantragt werden. 

Und ja, logisch hat der Vater auch Rechte. Diese kann er aber, wenn er sich so benimmt zumindest teilweise aberkannt gekommen. Und ja, er hat ein Recht darauf, die Vaterschaft anzuerkennen. NICHT ABER, das KInd einfach zu nehmen, wenn es ihm gefält und die Mutter zu bedrohen!

Um Himmels Willen, der Vater hat kein Recht den Namen zu bestimmen.

Die Drohungen solltest du dokumentieren und möglichst Zeugen dafür bringen, das kostet ihn das geteilte Sorgerecht.

Kein Familiengericht nimmt dir dein Kind weg und spricht es dem Vater zu.

Sprich bitte bald mit einem Anwalt, das bringt wesentlich mehr als das Jugendamt.

markusher  06.12.2017, 07:37

natürlich hat er das recht den namen zu bestimmen. das gemeinsame sorgerecht bekommt er per formsache. seine drohungen sind der dokumentation nicht wert und keine drohungen, sondern vorgetragene fakten. jedes familiengericht wird prüfen wo im streitfall das kind besser versorgt wird und wer das soziale umfeld erhält. wenn sie also angenommen aus der gemeinsamen wohnung nach trennung ausziehen will, dann kann er das kind einbehalten und sie daran hindern das kind mitzunehmen. und dem schließt sich das gericht an.

hier sollten eltern miteinander reden, gerade wenn sie sich als partner bezeichnen und die km sollte in die schranken gewiesen werden. es nimmt hier keiner jemanden etwas weg, was ihr eh nicht gehört.

Goodnight  06.12.2017, 09:09
@markusher

Ein Elternteil das droht das Kind weg zu nehmen bekommt ganz sicher kein geteiltes Sorgerecht. Schon gar nicht, wenn die Eltern gar nicht verheiratet sind.

Das Risiko einer Entführung ist einfach zu hoch!

Deshalb gilt immer sich von einem Anwalt beraten und allenfalls vertreten zu lassen. Das sollte man niemals dem Jugendamt überlassen

Natürlich bestimmt die ledige Mutter alleine über den Namen des Kindes! Eine unverheiratete Mutter wäre schön blöd, dem Kind den Namen des Vaters zu geben.

Offenbar fehlt dir die Erfahrung wie Mütter und Kinder mit solchen Typen durch die Hölle gehen.

markusher  06.12.2017, 18:47
@Goodnight

es ist keine drohung. es ist ein fakt und dieser fakt ist für ein gericht völlig irrelevant. sie sagt er hätte das gesagt und er sagt, dass er das nicht hat und er hat genauso viele zeugen wie die mutter odernohc mehr. bei unverheirateten mit gemeinsamen sorgerecht wird nach erteilung dessen die namensgebung neu verhandelt. wenn er also nicht einverstanden ist, kann er das ändern lassen. sie wäre schön blöd, wenn sie das nicht im hinterkopf hat.

dir scheint die erfahrung zu fehlen, wie männer mit solchen gebärmaschinen durch die hölle gehen und wie diese art der erzeugerin die kinder kaputt macht und die erzeugerin hier fängt schon vor der geburt des gemeinsamen kindes an.

Wenn das Kind auf die Welt kommt, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass ihr gemeinsam entscheidet, wie das Kind erzogen wird, welche Vorsorgeuntersuchungen gemacht werden, was es essen darf usw. Erst, wenn einer von euch sich so verhält, dass er dem Kind schadet, erhält der andere das alleinige Sorgerecht (von einem Gericht zugesprochen). 

Dein Partner kann dir das Kind also nicht wegnehmen, wenn du es gut behandelst. 

lewei90  05.12.2017, 21:15

Nein, wenn man nicht verheiratet ist, aht man eben NICHT automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. 

markusher  06.12.2017, 07:33

zuerstmal hat die km das alleinige sorgerecht, da die eltern nicht verheiratet sind. die vorsorgeuntersuchungen des kindes sind pflicht in den meisten teilen deutschlands und da gibts keine diskussion oder das jugendamt involviert sich, so keine rückmeldung darüber vom kinderarzt erfolgt.

ein alleiniges sorgerecht gibt es nur, wenn das kind schwer misshandelt oder missbraucht wurde. er hat als partner und vater des kindes, die gleichen rechte wie die km. sprich im falle einer trennung, behält er das kind ein und es bleibt bei ihm. sie kann ihm also ebenfalls nicht irgendwas wegnehmen. denn wenn er das kind gut behandelt und versorgt, gibts keinen grund warum sie das kind mitnehmen sollte.

Das finde ich sehr merkwürdig, dauernd von Trennung zu sprechen.

Wenn Du nicht verheiratet bist, hast Du von Euch das alleinige Recht. In Verbindung mit dem Jugendamt, soweit ich weiß. Frag mal die Hebamme, die kennen sich aus.


https://www.baby-und-familie.de/Kinder/Sorgerecht-Was-gibt-es-zu-beachten-147761.html

Anders ist es bei unverheirateten Eltern: Hier liegt das Sorgerecht
zunächst allein bei der Mutter. Wollen Mutter und Vater das ändern,
müssen sie so genannte Sorgeerklärungen abgeben. "Damit bestimmen die
Eltern, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen", erklärt
Rechtsanwalt Udo Wiemer. "Dabei müssen sie nicht zwingend zusammenleben,
sie können sogar mit dritten Personen verheiratet sein. Wichtig ist,
dass die Erklärungen nur persönlich abgeben werden können und öffentlich
beurkundet werden müssen, etwa vom Jugendamt oder einem Notar."


So eine Erklärung kann sogar schon vor der Geburt des gemeinsamen Babys
abgegeben werden – aber auch noch lange danach, denn Fristen gibt es
nicht. Eltern können bis zur Volljährigkeit des Kindes eine gemeinsame
Sorgeerklärung abgeben. Ein Namenswechsel allerdings ist nur zeitlich
begrenzt möglich, weiß Anwalt Wiemer: "Ab der Abgabe der Sorgeerklärung
haben die Eltern noch drei Monate lang die Möglichkeit, dem Kind den
Namen der Mutter oder des Vaters zu geben. Danach sind Namenswechsel nur
noch dann möglich, wenn die Eltern heiraten."


Im Zweifel helfen Beratungsstellen


Wenn Eltern sich nicht sicher sind, ob sie eine gemeinsame
Sorgeerklärung abgeben sollen, können sie sich vom Jugendamt beraten
lassen. Der Abteilungsleiter für Beistand- und Amtsvormundschaft des
Nürnberger Jugendamtes, Stefan Böhler, weiß, wann dies empfehlenswert
ist: "Wir raten unverheirateten Paaren dann zu einem gemeinsamen
Sorgerecht, wenn sie zusammen leben und das Kind auch gemeinsam erziehen
wollen. Für die Väter
bringt das die Sicherheit, dass sie bei wichtigen Themen wie
grundlegenden Fragen der Gesundheitsvorsorge oder der Auswahl von
Kindertagesstätte und Schule
mitentscheiden dürfen." Und das auch nach einer möglichen Trennung.
Denn die gemeinsame Sorgeerklärung kann nicht widerrufen werden –
beenden kann sie nur ein Familiengericht. Sollte ein Elternteil sterben,
übt der andere die Sorge allein aus. Einer gerichtlichen Entscheidung
bedarf es dafür nicht.



lewei90  05.12.2017, 21:14

Ja, ich denke auch. Der Vater müsste das Sorgerecht extra beantragen. 

Mein Cousin musste das damals auch machen, weil er mit seiner jetzigen Frau noch nicht verheiratet war, als die Kinder geboren wurden. 

markusher  06.12.2017, 07:40

die km hat erstmal das alleinige sorgerecht nach der geburt. im nächsten schritt wird der vater die vaterschaft anerkennen und das gemeinsame sorgerecht beim jugendamt einfordern. verweigert sich die km dort, wird er zum gericht gehen und bekommt es dort auf antrag kurze zeit später erklärt per beschluss.

die aussage des jugendamtes ist extrem gewagt und hat vor gericht keinen bestand. warum sollten die eltern die getrennt sind, weniger gemeinsam entscheiden nur weil sie nicht gemeinsam in einer wohnung leben. der umstand ist überholt und gehört ins letzte jahrhundert.

Hooks  06.12.2017, 12:46
@markusher

Ich finde den Ausspruch des Vaters äußerst bedenklich, daß er in einer intakten Beziehung damit droht, daß er das Kind an sich reißen bei einer Trennung.

Ich bitte Dich, wer denkt denn an Trennung? Noch bevor das Kind da ist?

Da stimmt doch etwas nicht.

So etwas muß das Jugendamt mit in Betracht ziehen.

markusher  06.12.2017, 18:56
@Hooks

wer spricht denn hier von einer intakten beziehung? er will das gemeinsame sorgerecht und das ist selbstverständlich in der heutigen zeit.

ihm das verwehren zu wollen, heißt, dass die km den vater nicht als ebenbürtigen partner und elternteil sehen will. und das ist extrem bedenklich von einer "mutter" vor der geburt. von daher wird er sich das auf dauer nicht lange gefallen lassen und die sache aussitzen bis er hat was er will und das könnte für die erzeugerin böse enden.

das sie nicht willig und fähig ist eine elternebene zu schaffen in der zukunft, dass sie nicht in der lage ist zu erdulden, dass ein kind zwei bezugspersonen und mehr hat - das sind unter anderem fakten die ein gericht in betracht ziehen wird und das zeigt anzeichen von erziehungsunfähigkeit die - wie du richtig sagst - bedenklich sind.

wie gesagt, wer was wann gesagt hat interessiert ein gericht nicht. er hat dem kind nichts getan und was er will wird sich zeigen wenn es soweit ist. wenn sie ihn weiter hin und her schubst in diese richtung, dann ist sein weg vorprogrammiert. da er bereits das gemeinsame sorgerecht mit zwei anderen kindern hat aus vorherigen beziehungen, ist davon auszugehen, dass er genau bescheid weiß was zu tun ist und wo seine rechte liegen, als auch natürlich seine pflichten.

hier sollte die werdende mutter gecoached werden um ihre kindlichen und egoistischen ängste zu überkommen. das kann sie am besten bei einer erziehungsberatung und dort wird sie lernen können das ein vater keine gefahr ist.

Hooks  06.12.2017, 19:30
@markusher

Der Vater will nicht gemeinsam für das Kind sorgen, sondern er spricht von Trennung.

Und daß er in diesem Fall das Kind für sich beansprucht.

Da würden bei mir auch alle Alarmglocken läuten!

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Aber da siehst Du mal wieder, wie bedenklich es ist, sich mit jemandem einzulassen, der schon eine feste Beziehung zum einer andern Frau hatte.

Wer sich einmal trennt, scheut sich auch nicht vor dem zweiten Mal.