Kann mir jemand eine klare, kurze Definition von: Legislative, Exekutive und Judikative geben?

4 Antworten

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, also die Gewalt die die Gesetze beschließen, zum Beispiel Bundestag oder Landtag.

Die Executive ist die vollziehende Gewalt, also die Gewalt die die Gesetze durchsetzt, zum Beispiel Polizei.

Die Judicative ist die Rechtsprechung, also die Gericht.

  • Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) beschließt die Gesetze. Beispiel: Bundestag
  • Die Exekutive (vollziehende Gewalt) führt die Gesetze aus. Beispiel: Polizei
  • Die Judikative (Rechtsprechung) überwacht die Einhaltung der Gesetze. Beispiel: Richter

Legislative--->das ist die gesetzgebende GEWALT (eine Legislatur-Periode ist normalerweise 4 Jahre)

Exikutive--->ist die ausführende GEWALT (Polizei,GSG-9,Bundesgrenzschutz etc.)

Judikative-->ist die richterliche GEWALT (Richter,Staatsanwälte,Anwälte etc.)

Alles zusammen schimpft sich deswegen die "Gewaltenteilung"

Die bildet im Verbund mit Exekutiven und Jurisdiktion das System der Gewaltenteilung (konstitutives Element des Verfassungsstaates).