Kann mir der Schaden angehängt werden (Sachbeschädigung)?

3 Antworten

§ 823 BGB / § 195 BGB


https://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsrecht_(Deutschland)

Die Verjährung knüpft an die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis („Kennenmüssen“) von Schaden und Schädiger an sowie an die Zeitpunkte der schadensauslösenden Handlung und des Schadeneintritts. Danach werden drei voneinander unabhängige Zeiträume definiert. Sobald einer der drei Zeiträume verstrichen ist, endet die Verjährungsfrist.



Die regelmäßige Verjährung tritt drei Jahre nach Kenntnis oder Kennenmüssen von Schaden und Schädiger ein (§ 194 und § 195 BGB), beginnt allerdings erst mit dem Schluss des Jahres, in dem diese Kenntnis erlangt wurde oder hätte erlangt werden müssen (§ 199 BGB).

Fazit: Ansprüche aus 2013 und früher sind verjährt.

UnnamedGirl 
Fragesteller
 29.01.2017, 20:58

Ok, vielen vielen Dank. Das bedeutet, ich bin auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

wilees  29.01.2017, 21:01
@UnnamedGirl

Verweise nicht auf die Verjährung unter Nennung des Schadenjahres. Nicht dass dann alle im Nachhinein behaupten der Schaden sei Anfang 2014 geschehen.

Hallo,

was heißt den viele Jahren in Zahlen?

Außerdem muss man dir beweisen, das du den Schaden verursacht hast, etwa, durch Zeugen.

Auch hätte man dir die Möglichkeit geben müssen das reparieren zu lassen. 

Ehrlich gesagt, würde ich das ignorieren, bis was Handfestes kommt.

Ich denke da versucht nur mal jemand ein paar Euro zu bekommen.

Wurde denn eine Summe genannt?

UnnamedGirl 
Fragesteller
 29.01.2017, 20:42

Circa 4,5 Jahr glaube ich. Kein Summe genannt. 

Das Problem mit den zeugen ist, dass es alles seine Freunde sind, nicht meine.. Und ich kann nicht einschätzen ob die theoretisch üfr ihn lügen würden.

Bomberos911  29.01.2017, 20:52
@UnnamedGirl

Grundsätzlich verjährt der Anspruch nach 3 Jahren (zum Jahresende). Also, wenn du die Spüle z.B. am 17.02.2013 kaputt gemacht hast, verjährt der Anspruch am 31.12.2016. Die Verjährungsfrist gilt aber ab dem Zeitpunkt, ab dem der Geschädigte davon Kenntnis erlangt hat.

Also nach 4,5 Jahren sollte der Anspruch an sich verjährt sein.

Selbst wenn die Freunde alle Lügen, könnte es sein, dass sie damit nicht durchkommen. Wenn Freunde A sagt, du hast dagegengetreten und Freund B sagt, du hättest einen Pflasterstein dagegengeworfen, dann könnte es sein, dass der Richter ihnen nicht glaubt.

Ich würde mich aber zunächst mal an deiner Stelle auf §195 BGB berufen.

Nur Mord verjährt nicht.

Wenn der Schaden "vor ein paar Jahren" festgestellt wurde, ist der inzwischen wahrscheinlich verjährt (ich glaube es sind drei Jahre).

Man sollte gleich Anzeige erstatten oder Klage einreichen, denn ein Brief mit "Hey, du hast meine Spüle kaputt gemacht" reicht nicht, um die Verjährung zu unterbrechen.