Kann mich ein Lehrer in die Kirche zwingen.?

11 Antworten

Nein, darf sie nicht. Artikel 4 Grundgesetz. Du hast Religionsfreiheit. Deine Religionsfreiheit ist aktiv und passiv. Das heißt du darfst jede Religon ausüben, die du willst. Weiterhin heißt das, dass du auch nicht zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen etc. gezwungen werden darfst.

Nein. Eben aufgrund der von dir beschriebenen Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz, sowie der Würde aus Artikel 1 und der freien Persönlichkeitsentfaltung nach Artikel 2 Grundgesetz darf sie das nicht.

Sie hat die Aufsicht über dich. Die muss irgendwie gewährleistet werden. Aber dennoch darf sie dich nicht zwingen, mit in die Kirche zu gehen. Das kann den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen!

heide2012  24.07.2014, 16:19

Im Prinzip stimmt das, was du geschrieben hast, und eigentlich stimme ich deiner Auffassung auch zu, gebe aber zu bedenken, dass in allen Bundesländern Schulpflicht besteht, die halt immer auch die Verpflichtung zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am stattfindenden Unterricht sowie an Schulveranstaltungen beinhaltet. Der Gang in die Kirche bedeutet ja nicht zwangsläufig Religionsausübung. Die Frage lässt sich wohl nur wirklich eindeutig von der zuständigen Schulbehörde beantworten.

kleinewanduhr  24.07.2014, 16:48
@heide2012

heide2010, er muss nicht in die Kirche. Aber er muss für diese Zeit (Schulpflicht) in eine andere Klasse, damit die Aufsichtspflicht gegeben ist.

Bimmelbommel  25.07.2014, 14:32
@heide2012

Der Gang in die Kirche bedeutet ja nicht zwangsläufig Religionsausübung

Artikel 4 Grundgesetz bedeutet aber auch, dass dich niemand zwingen kann an religiösen Veranstaltungen, Gottesdiensten etc. teilzunehmen.

omikron  24.07.2014, 17:28

Nun, nach deiner Definition von Persönlichkeitsentfaltung dürfte dich ein Staat nicht einmal zwingen, in die Schule zu gehen.... Nötigung nach § 240 StGB...

Die Religionsfreiheit betrifft die Freiheit von der Religionsausübung. Sich in einer Kirche aufzuhalten, wird man jedoch nur schwerlich als Religionsausübung bezeichnen können.

Goldjurist  24.07.2014, 19:26
@omikron

omikron: Nimm doch meine perfekte Antwort nicht aus dem Kontext!

Eine Schulpflicht erkenne ich an, sofern im Schulgesetz Artikel 19 GG angewandt wurde. Und das ist wohl eindeutig nicht der Fall!

Sinnfreier Kommentar von dir!

PatrickLassan  24.07.2014, 20:17
@Goldjurist
Nimm doch meine perfekte Antwort nicht aus dem Kontext!

Deine Antwort ist eben nicht perfekt.

Eine Schulpflicht erkenne ich an, sofern im Schulgesetz Artikel 19 GG angewandt wurde. Und das ist wohl eindeutig nicht der Fall!

Es gibt 16 verschiedene Schulgesetze, und bei keinem hat man an das Zitiergebot gedacht. Das glaubst du doch wohl selbst.

PatrickLassan  25.07.2014, 06:54
@PatrickLassan

Sorry, da fehlt ein 'nicht' beim letzten Satz.

Bimmelbommel  25.07.2014, 14:34
@omikron

Die Religionsfreiheit beiinhaltet aber nicht nur die Religionsausübung. Sie bedeutet auch, dass man nicht gezwungen werden kann, an religiösen Veranstaltungen teilzunehmen.

Goldjurist  25.07.2014, 14:55
@PatrickLassan
Deine Antwort ist eben nicht perfekt.>

Detailreiche Begründung dazu wie immer vom Lassan!!!

und bei keinem hat man an das Zitiergebot gedacht.>

Doch, das glaube ich!!! Nenn mir doch überhaupt mal ein Gesetz ( wo Grundrechte angetastet werden ), wo das Zitiergebot angewandt wurde!!!

Darf sie mich zwingen ?

Wenn Du älter als 14 bist, kannst Du wählen - und auch religiöse Lehrinhalte ablehnen. Wenn sie Dich zwingt, ist das strafbar und nennt sich Nötigung.

Dazu gehört insbesondere auch ein Gottesdienstbesuch.

Natürlich musst Du während dieses Gottesdienstbesuches dann aber in einer anderen Klasse am Ersatzunterricht teil nehmen.

Ich finde es übrigens völlig korrekt, dass Du diesen Quatsch ablehnst - lieber denken als Glauben.

Alles Gute für Dich !

Goldjurist  24.07.2014, 15:55

Auch wenn sie unter 14 Jahre ist, darf sie nicht gezwungen werden!

Dein vorletzter Satz ist klasse! :-)))

Blaetteresser  24.07.2014, 16:01
@Goldjurist

Auch wenn sie unter 14 Jahre ist, darf sie nicht gezwungen werden!

Das ist noch strittig....


Religionsmündigkeit

Hier hat der Gesetzgeber, anders als in vielen anderen alten Gesetzen, den Kindern schon lange vor ihrer Volljährigkeit weitgehende Selbstbestimmungsrechte zugebilligt; diese Rechte können noch heute als bewahrenswerte Errungenschaft gelten. Die festgelegten Altersgrenzen sind großenteils vernünftige Ergebnisse der Abwägung zwischen Selbstbestimmung einerseits und Schutz des Kindes andererseits. Wenn Kinder erst mit 14 Jahren ihre Religionszugehörigkeit frei bestimmen können, dann mag man darin eine bedauernswerte Einschränkung der Religionsfreiheit sehen - aber andererseits kann so die größere Lebenserfahrung der Eltern einen gewissen Schutz für die Kinder bieten: Eltern werden eher erkennen, wo Gefahren drohen durch religiösen Wahn oder kriminelle Machenschaften von echten oder vorgeblichen Religionsgemeinschaften. Das geringere Mindestalter für das Recht, bei der bisherigen Religionszugehörigkeit zu bleiben, ist sinnvoll: die schützende Lebenserfahrung der Eltern wirkte ja schon in ihrem Entschluss, das Kind in dieser Religion zu erziehen. Vermissen mag man eine Bestimmung, nach der das Mindestalter von 12 Jahren auch für den Fall gelten könnte, daß ein Kind seine Gemeinschaft verlassen will, ohne sich einer anderen anzuschließen. Ein Kind könnte durch eine Religionsgemeinschaft gefährdet werden, es könnte auch durch eine atheistische Gemeinschaft gefährdet werden, aber ohne Gemeinschaft entfallen derlei Gefahren.

Quelle:

https://www.ibka.org/artikel/miz94/kinder.html

Da sie die Aufsichtspflicht hat, kann sie dich natürlich in die Kirche mitnehmen. Sie darf dich jedoch nicht zwingen, dort zu beten.

Bimmelbommel  25.07.2014, 14:42

Nein, darf sie nicht. Sie muss dafür Sorge tragen, dass er / sie während des Gottesdienstes beaufsichtigt wird. Mehr nicht.

omikron  25.07.2014, 15:33
@Bimmelbommel

Hab ich was anderes gesagt?

Der Fragesteller soll doch einfach klagen, dann wissen wir alle Bescheid und brauchen uns hier nicht theoretisch rumstreiten, wer Recht hat.

Der Ersatzunterricht in Ethik ist Pflichtunterricht für alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, was 1998 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, nachdem es den Ethikunterricht als Ersatz-Pflichtfach für zulässig erklärt hat.

Sie verstößt nach meiner Meinung gegen geltende Rechtssprechung.

Aber: konfessionelle Schulen haben eigene Regeln.

Setzt dir bei Zwang ein Nudelsieb auf und erkläre, du bist bekennender Pastafari! Ramen!

Bimmelbommel  25.07.2014, 14:40

Aber: konfessionelle Schulen haben eigene Regeln

Nein, auch die Schuldordnung einer konfessionellen Schule bricht kein Bundesrecht.