Kann mich der Arbeitgeber kündigen,wenn ich über 6 Monate krankgeschrieben bin?muss er mit

4 Antworten

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Eine krankheitsbedingte Kündigung durch den arbeitgeber ist prinzipiell möglich.

Die von den Arbeitsgerichten aufgelegte Messlatte für eine krankheistsbedingte Kündigung liegt recht hoch, so muss der Arbeitgeber eine negative gesundheitliche Prognose unterstellen können, es muss also auch für die Zukunft unzumutbare Fehlzeiten zu erwarten sein. Wie hoch die Messlatte liegt hängt zum einen von der Betriebszugehörigkeit ab, zum anderen davon wie hoch die Fehlzeiten überhaupt waren. Im Falle einer Kündigungsschutzklage wägt das Arbeitsgericht die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander ab.

Der Arbeitgeber muss zu einer Wiedereingliederung gehört werden, er kann sich dem ansinnen der Krankenkasse aber schlecht verweigern, das Ziel der Wiedereingliederung ist es Sie stufenweise wieder auf Ihrem alten Arbeitsplatz einzugliedern. In der Zeit der Wiedereingliederung bekommen Sie weiter Krankengeld.

Lehnt der Arbeitgeber eine Wiedereingliederung ab, muss er prüfen ob er Sie an einem Ihrem Gesundheitszustand besser zuträglichen Arbeitsplatz beschäftigen kann.

Im Falle einer Kkrankheitsbedingten Kündigung sollten Sie in jedem Fall gegen die Kündigung vorgehen indem Sie Kündgungsschutzklage einreichen.

Peter Kleinsorge

Dafür sind deine Angaben etwas zu mager. Es kommt auf den Betrieb an und natürlich auch auf deine Krankheitsprognose.

Darf während der Krankheit gekündigt werden?

Ja. Das gilt trotz anders lautender Vermutungen, die Arbeitnehmer immer wieder äußern, übrigens auch für die Abwesenheitszeit während eines Urlaubs. Die Klagefrist beginnt mit der Zustellung - also etwa dem Einwurf in Ihren Briefkasten. Das mag Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Arbeitgebers auslösen, wenn es kein Einschreiben mit Rückschein oder Zustellung durch einen Boten gibt. Aber man sollte grundsätzlich auch während solcher Abwesenheitszeiten den Briefkasten kontrollieren lassen.

Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/krankheit.htm

Wenn du aber bald wieder gesund bist, kannst du darum bitten, wo anders hin versetzt zu werden. Wahrscheinlich ist das mit einer Gehaltseinbuße verbunden. Du bist über 6 Monate krank und damit nicht auf dem laufenden.

Mit einer Wiedereingliederung sind die Arbeitgeber m.w. immer einverstanden.

Wenn du gekündigt wirst während der Krankschreibung bekommst du kein ALG, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, aber du bekommst dann weiter Krankengeld.

Krankheit ist ein Kündigungsgrund.

erweh  08.07.2010, 16:38

Aber nicht einfach so, sondern es müßen bestimmte Anforderungen des AG erfüllt sein. Siehe Antwort von Peter Kleinsorge.