darf arbeitgeber nach arbeitsunfall einfach kündigen

3 Antworten

Ist denn der Unfall als Arbeitsunfall (Wegeunfall) an die zuständige BG gemeldet worden?Leider ist es ein Irrtum, dass man während der Krankheit nicht gekündigt werden kann. Man kann sogar wegen der Krankheit gekündigt werden. Das kommt unter anderem auf die Größe des Betriebes an.

ja war ein wegeunfall und wurde auch an die zuständige BG gemeldet meine behandlung läuft alles über die BG wir sind in der pflege ein großer betrieb

@Chihiro1987

Bei einen anerkannten Arbeitsunfall ist eine krankheitsbedingte Kündigung durch den AG erstmal nicht möglich-hier wende dich bitte an deinen zuständigen Sachbearbeiter bei der BG.

Dortige sog. Berufshelfer beraten dich und nehmen Kontakt zu deiem AG auf.

Kunsigungsschutzgesetz § 1 Abs. 1 KSchG: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Aufgrund eines Arbeitsunfalls darf nicht gekündigt werden. Es sei denn, du hast schon wer weiß wieviel auf dem Kerbholz.

Wenn du die Kündigung schriftlich hast, kannst du klagen, aber frag vorsichtshalber beim Arbeitsamt oder beim Anwalt nach

nein war mein erster arbeitsunfall (wegeunfall)

Wie lange arbeitest Du schon dort?Wegen Krankheit kann man nicht kündigen aber wenn Du noch in der Probezeit bist ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.Außerdem hast Du auch schlechte Karten wenn der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter hat.Trifft dies alles nicht zu geht das mit der Kündigung nicht so einfach.Betriebsrat? Wenn ja sprich mit ihm

arbeite seit märz 2008 dortwir sind mehr als 10 mitarbeiter in der pflege bertriebsrat gibt es nicht

@Chihiro1987

Dann sind Kündigungen wegen Krankheit nicht so einfach. "Nach der Rechtsprechung des BAG sind an die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung "strenge Anforderungen" zu stellen. Weiter ist selbstverständlicher Ausgangspunkt, dass die Kündigung keine Strafe sein darf. Vielmehr kommt sie nur dann in Betracht, wenn für die Zukunft mit weiteren Belastungen des Betriebs zu rechnen ist." Nachzulesen im Arbeitsrecht W.Däubler.Wenn Du sonst gesund bist und wenig Ausfallzeiten wegen Krankheit hast ist dieser Wegeunfall kein Kündigungsgrund. (Google mal bei "Arbeitsrecht" und schau bei krankheitsbedingte Kündigungen)