Kündigung der Ausbildung wegen Krankheit?

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Nein, er kann dich nicht kündigen. Bei einer Ausbildung gelten noch strengere Vorschriften für die Kündigung als bei einem normalen Arbeitsverhältnis.

http://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung_Lehrstellen_Pruefungen/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/1700828/Krankheit_Arbeitsunfaehigkeit.html

Ein Arbeitgeber kann die Ausbildung grundsätzlich nicht wegen einer Krankschreibung kündigen. Es gibt jedoch ein paar wenige Ausnahmen die ggf. eine Kündigung rechtfertigen würden:

Sehr häufige kurze Fehlzeiten wegen Krankschreibungen (innerhalb von 2 Jahren ca 90-120 Fehltage).

oder

wenn eine Gesundung innerhalb von 24 Monaten ausgeschlossen ist bzw. der Azubi schon 18 Monate erkrankt ist und eine Gesundung noch immer nicht abzusehen ist.

Also sollte für dich keine Gefahr bestehen. Sollte dein Arbeitgeber dir trotzdem kündigen, dann schalte in jedem Fall einen Anwalt ein.

Wenn dein Ausbildungsbetrieb Zweifel hat, das du das Ausbildungsziel erreichst, können die schon einen Antrag auf Auflösung des Ausbildungsverhältnisses stellen.

Kündigung bei Langzeiterkrankungen

Bei Langzeiterkrankungen kann gekündigt werden, wenn

feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (z. B. Allergien) dauerhaft entfallen ist
oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist.

Letzteres ist der Fall, wenn

in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zu rechnen ist (BAG 12.04.2002; NZA 2002,1081) oder
der Azubi bereits 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt und eine Gesundung noch völlig ungewiss ist (BAG 21.05.1992; DB 1993, 129
MyWayChicago  25.09.2015, 19:42

DITO, zumal sie seitens der Berufsschule mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit viel zu viel Stoff und Ausbildung versäumt um zu den Zwischenprüfungen-/Prüfungen zugelassen zu werden!! Ergo sie müsste insofern der Betrieb sich drauf einlassen würde, was ich nicht unbedingt sehe, sogar das 2te Ausbildungsjahr wiederholen!

(4-4,5 Monate) krankgeschrieben sein. Kann mein Arbeitgeber mich deshalb kündigen?

Nein. Dies wäre nur ausnahmsweise dann möglich, wenn bei einer Langzeiterkrankungen feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit entfällt bzw. in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zu rechnen (BAG 12.04.2002; NZA 2002,1081) bzw. nach 18 Monate eine Gesundung noch völlig ungewiss ist (BAG 21.05.1992; DB 1993, 1292)

(Quelle: http://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung_Lehrstellen_Pruefungen/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/1700828/Krankheit_Arbeitsunfaehigkeit.html)

In deinem Fall wird die Ausbildung ausgesetzt, d. h. du wirst in den Stand der Berufsschule (Wiederholung) und Ausbildungsvermittlung vor der AU wiedereingesetzt; deine Vertrag verlängert sich entsprechend und du wirst nach Nachholen der erferderlichen Prüfungsreife zum nächstmöglichen Prüfungstermin zur Abschlussprüfung angemeldet :-)

Gute Besserung :-O

G imager761

MyWayChicago  25.09.2015, 19:46

nicht ganz so schön und einfach wie Du schreibst, denn die Dame ist in der Ausbildung, der Betrieb muss sich bei diesen Fehlzeiten keinesfalls drauf einlassen, den AZUBI das komplette Lehrjahr nachholen zu lassen, wird in dem Fall aber nötig weil die Fehlzeit viel zu groß ist um das Ausbildungsziel des Lehrjahres zu erreichen und bedeutet, dass sie nicht zu Zwischenprüfungen/Prüfungen zugelassen werden kann. Dem Betrieb kann das durch den Gesetzgeber nicht zugemutet werden. Ab Fehlzeiten von 6 Wochen, das betrifft auch Auszubildende, schützt auch Behinderte Arbeitnehmer nicht, darf zudem die "krankheitsbedingte Kündigung" ausgesprochen werden. Im Fall eines Azubis auch deswegen "weil bei diesen Fehlzeiten nicht davon auszugehen ist, dass das Lernziel im normalen Ausbildungszeitraum erreicht werden kann"!

Nein kann er nicht. Du stehst unter Kündigungsschutz, während du krank bist. Je nach dem aus welchem Grund du so lange krank bist, wird er dir aber vllt nahelegen, selbst zu kündigen. Das musst du aber nicht. Ich würde nur überlegen, ob du das zweite Ausbildungsjahr dann überhaupt schaffst. Vielleicht kannst du es wiederholen. Hat eine Bekannte von mir auch gemacht. Die hat das zweite Jahr wiederholt. Allerdings war das öffentlicher Dienst und die sind da immer etwas kulanter.

imager761  01.12.2014, 12:20
Du stehst unter Kündigungsschutz, während du krank bist.

Das ist nun völliger Unsinn :-O

DarthMario72  01.12.2014, 12:31
Du stehst unter Kündigungsschutz, während du krank bist.

Das ist absoluter Unfug.

Lukretia92  01.12.2014, 12:36
@DarthMario72

Ups :D ich habs grad aus irgendeinem Grund mit Schwanger durcheinandergeworfen. Trotzdem kann der AG einen nicht AUFGRUND einer Erkrankung kündigen.

Jaein. Wir werden wir das so nicht beantworten können, denn du lässt offen, welche Ausbildung du machst, bzw. was in deinem Arbeitsvertrag steht. Aber nach Arbeitsrecht, bist du, als Arbeitnehmer, im Krankheitsfall vor Kündigung geschützt...

Es gibt in der Ausbildung zumeist eingeschränkte Fehlzeiten, bspw. wie es bei mir damals war, jeweils 10% in Praxis und Theorie. Allerdings sind die Schulleiter und/oder Arbeitgeber daran interessiert, dich als Schüler/Auszubildender zu behalten und finden oft Lösungen, bsp. dass man Fehlzeiten nach der Ausbildung noch "abarbeitet". Bei mir wurde damals ein Urlaub vorgezogen, weil ich sonst meine Fehlzeiten in der Praxis überschritten hätte.

Aber du solltest hier mit deinem Arbeitgeber reden. Wenn du offen mit ihm umgehst und ihm die Situation erklärst, bzw. es nachvollziehbar erklärst, wird er sicher bereit sein, hier eine Lösung zu finden. Da wir allerdings deinen Arbeitsvertrag nicht kennen, können wir hier kaum einen guten Rat geben.

MyWayChicago  25.09.2015, 19:40

Erstens ist Sie AZUBI, zweitens hat das gar nix mit Arbeitsvertrag zu tun, sondern läuft hierzulande so, dass jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Fehlzeiten die länger als 6 Wochen pro Kalenderjahr gehen, die "krankheitsbedingte Kündigung" aussprechen kann, dies wird im Übrigen auch immer mehr gemacht, da nutzt es auch nix, Azubi zu sein, selbst Behinderte sind davon nicht ausgenommen! Ausserdem würde sie bei solch extrem langer Fehlzeit sowieso das Ausbildungsziel insofern nicht erreichen, als das die Fehlzeiten zu hoch sind, um zu Zwischenprüfungen/Prüfungen zugelassen zu werden.