Miete zu hoch, kann man Rest selbst zahlen?

4 Antworten

ja du kannst es so regeln das Amt wird dir nicht vorschreiben können ob du eine teuere Wohnung nimmst und den Rest aus eigener Tasche bezahlst.

Aber es wird dich in finanzielle Probleme bringen da das Hartz 4 sowieso nicht zum leben reicht werden dir die 20 oder 30 Euro jeden Monat fehlen.

Und das ist viel Geld für einen Hartz 4 Empfänger von 30 Euro kannst du ca eine Woche leben und soviel ich weiß darf eine Wohnung 350 warm kosten also würdest du 15 Euro über den Mitspiegel liegen.

Solange du diese Wohnung spätestens im Monat vor dem Antrag auf ALG - 2 beziehst gibt es da bei einer Überschreitung der angemessenen Wohnkosten um ca. 30 € nichts zu klären !

Dann müsste das Jobcenter diese unangemessenen Kosten in der Regel erst mal für weitere 6 Monate zahlen,danach würdest du nur noch deine angemessenen Kosten bekommen.

Eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung wirst du dann bekommen und wenn du nicht von dir aus innerhalb dieser Übergangszeit von 6 Monaten wieder umziehen willst,dann zahlst du deine Differenz aus deinem Regelsatz bzw.Aufstockung selber.

Das Jobcenter wird dich nicht zum Umzug auffordern,denn dann müssten sie alle damit in Verbindung stehenden Kosten übernehmen,dass würde dann im Vergleich zur Einsparung innerhalb von 6 Monaten Bezugszeitraum nicht mehr wirtschaftlich sein.

Wenn du dann angenommen 30 € selber zuzahlen würdest und nach 1 Jahr Leistungsbezug bzw.weniger nach einer Jahresendabrechnung ein Guthaben bekommen würdest,welches sich nur auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen würde und nicht auf deinen Abschlag für normalen Haushaltsstrom,denn diesen zahlst du eh aus deinem Regelsatz ( Aufstockung ) und ein Guthaben daraus würde dir gehören,also nicht als Einkommen angerechnet,dann kannst du von diesem Guthaben erst mal deine Eigenleistungen abziehen.

Nur wenn dann noch etwas übrig wäre würde das dann mindernd auf deine KDU - im Monat nach dem Zufluss auf deinem Konto angerechnet.

Andersrum, er ist jetzt im Bezug, ist aber bald raus.

@letiki05

Das geht aus der Frage nicht eindeutig hervor,deshalb bin ich von ALG - 1 ausgegangen,meine Antwort wurde von der / dem Fragesteller ja schon bewertet und wenn meine Antwort nicht zutreffen sollte hätte man das sicher in einem Kommentar klar gestellt !

Aber selbst wenn ALG - 2 bezogen würde und demnächst ein Job begonnen wird mit dem man seinen Bedarf selber decken kann,würde es bei so einer geringen Zuzahlung sicher keine Probleme geben,wenn man dann nicht mehr auf Leistungen angewiesen ist.

Selbst wenn man innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jobcenters ohne Zusicherung umziehen würde müsste das Jobcenter die bisher übernommenen Kosten weiter zahlen.

Es würde dann nur keine Beihilfe für Umzug geben,kein zinsloses Darlehen für die Kaution und auch bei einer evtl.Nachzahlung bei Endabrechnungen die sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen könnte es bei der Übernahme zu Problemen kommen.

Ja so etwas ist möglich.

Die 30 Euro wirst Du mit Hartz 4 nicht haben und auch nicht zahlen können, das sind ja fast 10 Prozent davon.