Haus geerbt aber ich beziehe Hartz 4 . was nun?
ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen. es geht darum das ich hartz 4 verziehe und das amt auch meine wohnung zahlt. jetzt ist vor ein paar wochen meine oma gestorben. das testament wurde noch nicht eröffnet aber laut meiner mutter erbe ich alles. das geld was sie hatte und das Haus. Wie wird das jetzt angerechnet.? Kann es auch sein das ich aus meiner wohnung raus muss? oder das Haus verkaufen muss? nur in dem haus leben auch meine Eltern, die kann ich da ja nicht einfach raus schmeißen
4 Antworten
Herzlichen Glückwunsch! So ist nun allen geholfen, Ihnen und dem Steuerzahler! Das geerbte Geld verwenden Sie für Ihren Lebensunterhalt und das Haus können Sie entweder vermieten und von der Miete leben oder Sie verkaufen es und leben dann vom Erlös, mit dem Sie dann gleichzeitig auch für Ihre Eltern sorgen können. Bei der Gelegeheit haben Sie jetzt auch ausreichend Muße, sich nach einer Arbeit umzusehen ohne permanent irgendwelchen Almosen von Ämtern hinterher zu hecheln. Manchmal trifft es eben auch den Richtigen im Leben, der es brauchen kann.
Grundsätzlich ist ein nicht selbst bewohntes Haus natürlich als Vermögenswert anrechnungsfähig, es sei denn, die Verwertung ist ausgeschlossen. Dieses wird im vorliegend Fall so sein; allerdings muss die ARGE nicht akzeptieren, dass du deine Eltern mietfrei wohnen lässt, sondern wird verlangen können, dass du ihnen eine angemessene Miete in Rechnung stellst. Damit hast du dann Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, das auf deinen Leistungsanspruch angerechnet werden darf.
Immerhin brauchst du nicht aus deiner Wohnung auszuziehen.
Was das das ererbte Geld betrifft, das ist einmaliges Einkommen, das wahrscheinlich dazu führen wird, dass du zunächst aus dem Leistungsbezug rausfällst, das allerdings dadurch später zu Vermögen wird, für das relativ großzüge Freibeträge gelten.
Auf jeden Fall solltest du einen Fachanwalt für Sozialrecht (Schwerpunkt SGB II) kontaktieren, der dir hilft, deine Leistungsansprüche zu "optimieren", denn immerhin hängt wahrscheinlich viel Geld daran und der Teufel steckt im Detail.
Besitz hindern nicht das beziehen von Hartz4. Natürlich bezahlen die dir keine Wohnung, wenn du ein Haus besitzt. Wohnst du dann in deinem Haus, tragen Sie aber dafür andere Sachen. Das Geld was du erbst wird auch gegen gerechnet, heißt du wirst beim erhalt des Erbes keins/ oder weniger Geld bekommen. Aus deiner Frage höre ich raus, das alles so bleiben soll wie es ist!?
Wir als Steuerzahler hoffen auch nicht, dass die Knete unmittelbar nach der Gürtel-enger-schnallen-Verordnung umgehend an General Motors weiter gereicht wird.
Das Geld wird sicherlich angerechnet. Ich würde aber malsagen du erkundigst dich bei der Arge, wie in solch einem Fall vorgegangen wird.
Na, wir Steuerzahler hoffen doch nicht, dass "alles so bleiben soll, wie es ist"! :-)