Kann mich Arbeitgeber zu bereitschaftsdiensten zwingen?
Ich habe einen vertrag über 19,5 stunden pro woche im Nachtdienst in einer Sucht - rehaklinik. Das ND Team besteht aus 6 Personen. Da es oft Ausfälle gibt und eine doppelbesetzung Pflicht ist, will der arbeitgeber uns zusätzlichen bereitschaftsdienst an ca. 5-7 tagen im monat aufdrücken. Wir sollen an diesen tagen abends eine halbe Stunde telefonisch erreichbar sein um zu hören ob wir kommen müssen oder nicht. Nur diese 30 min. sollen als bereitschaft bezahlt werden. Wir können uns jedoch für den abend dann generell nichts vornehmen und ich persönlich müsste auf Verdacht eine kinderbetreuung organisieren. Ist das rechtens? Bitte keine mutmaßungen anstellen, ich bräuchte wirklich fakten. Danke
3 Antworten
Es muß vertraglich geregelt sein, welche Arbeitsleistung verlangt wird. Es geht ja auch um die Bezahlung dafür
Maßgebend ist dein Arbeitsvertrag. Wie darin Bereitschaftsdienst vereinbart/geregelt ist. Dafür gibt es keine allgemeingültige Regelungen.
Sorry aber das sollte in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Ansonsten im entsprechenden Manteltarifvertrag.
Es ist weder im einen noch im anderen klar geregelt. Deshalb die Frage nach generelkem Arbeitsrecht.