Abmahnung wegen telefonischer nichtereichbarkeit im bereitschaftsdienst.

5 Antworten

Erstmal wird die von dir zu verantwortenen Unerreichbarkeit geahndet werden können, eine Abmahnung ist gerechtfertigt. Dabei kommt es allein um den Umstand an (dass du nicht erreichbar warst), der Anrufgrund ist unerheblich. Aber du bist zum Teil im Vorteil, da du eine unbezahlte Bereitschaft akzeptiert hast. Ein (auch telefonischer) Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, die bezahlt werden muss (oft 1 - 2 Euro pro Stunde oder 5% des Stundenlohns).

wenn du dich freiwillig zu etwas bereit erklärt hast, dann musst du das auch einhalte. Hätte dein Chef einfach nur mal angerufen als Test, und du wärst nicht rangegangen, wäre as auch ein Grund zur Abmahnung gewesen, denn es geht um die Erreichbarkeit , also um DEIN Verhalten bei einer Abmahnung und nicht um den Schaden. Während der Probezeit so ein Patze macht einen sehr schlechten Eindruck, denn es könnte als mangelnde Ernsthaftigkeit gesehen werden und dass man dir nciht vertrauen kann..... die Abmahnung ist gerechtfertigt, sogar eine Kündigung wäre ok, denn Probezeit , da braucht der Chef nicht mal einen Grund angeben

Ich sehe das genauso wie meine Vorredner. Wenn du in Bereitschaft warst, musst aucherreichbar sein. Egal welcher Art der Anruf war, oder ob ein Schaden eingetreten ist. Die Abmahnung ist berechtigt, denn die Erreichbarkeit ist ein entscheidendes Kriterium für deine Bereitschaft. Die Vergütung mit Lohn oder Zeit spielt keine Rolle.

Hallo Hlumpy!

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit!

Zumindest sieht das der Europäische Gerichtshof so.

Wenn Ihr also umsonst (ohne Lohn) arbeitet - schön blöd. Ich würde das nicht machen. Mein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber beruht auf einem Dienstvertrag (§ 611 BGB), welcher lautet: Arbeit gegen Geld!

Also bitte klären (Betriebsrat, Gewerkschaft), welche rechtliche Grundlage das Leisten Eures sogen. "Bereitschaftsdienstes" (BD) darstellt.

Dazu empfehle ich auch einen Blick in das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbes. § 7 ist hier interessant.

Sollte es sich bei Eurem BD tatsächlich um arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung handeln, käme das nicht erreichbar Sein tatsächlich einer abmahnungswürdigen Pflichtverletzung gleich.

Ich würde meinem AG jedoch unmissverständlich klar machen: Kein Geld (Lohn) - kein Anspruch auf meine Arbeitsleistung (auch BD) - keine Möglichkeit der arbeitsrechtlichen Disziplinierung (z.B. Abmahnung)!!!

Mein Frei gehört mir!

Zuerst schreibst du das du alle 3 Wochen Bereitschaft machen MUSST und ein paar Sätze später das die Bereitschaft freiwillig wäre.

Fakt ist: Wenn du Bereitschaftsdienst ableistest dann hast du da permanent erreichbar zu sein. Wenn sich herausstellt das du nicht erreichbar ist, dann ist das natürlich ein Abmahngrund. In der Probezeit hätte dir auch einfach, ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden können.