kann mein minijob gepfändet werden?

4 Antworten

Warum wird es bis auf 800 € gepfändet,normalerweise liegt der Selbstbehalt bei berufstätigen bei 1000 € bereinigtem Nettoeinkommen ?

Liegt hier evtl.ein Titel vor oder hast du einen Geldwerten Vorteil,weil du keine Miete zahlen musst oder diese geteilt wird ?

Dann käme es darauf an,wie viel von deinem Gehalt schon gepfändet wird,deckt das den Kindesunterhalt vollständig ab,würde nichts mehr gepfändet werden können,es sei denn,das bereits Unterhaltsschulden aufgelaufen sind,die durch den Titel vollstreckbar sind.

sonnileinchen 
Fragesteller
 29.09.2014, 12:40

Danke, es wird bis auf 800 gepfändet wegen unterhalt an minterjährige.

isomatte  29.09.2014, 19:15
@sonnileinchen

Das spielt keine Rolle,minderjährig ist man bis zum 17 Lebensjahr und da steht einem auch das bereinigte Nettoeinkommen von 1000 € als Selbstbehalt zu !

Diese 800 € Selbstbehalt gelten für die von mir genannten Fälle oder wenn du arbeitslos bist und ALG - 1 bekommst,welches über 800 € liegt bzw.über dem zustehenden Bedarf nach dem SGB - ll.

Ronox  29.09.2014, 21:31

Vielleicht solltest du einmal den 850d ZPO lesen. Bei Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen finden die regulären Pfändungsschutzvorschriften nur eingeschränkt Anwendung. Der notwendige Selbstbehalt wird oft mit 800 Euro festgesetzt, wie in diesem Fall.

isomatte  30.09.2014, 05:19
@Ronox

Selbst wenn ich den lese und das habe ich,steht da,das einem Unterhaltsschuldner so viel von seinem Einkommen verbleiben muss,das der eigene notwendige Unterhalt bestritten werden kann !

Und zum notwendigen Unterhalt eines berufstätigen Unterhaltsschuldners,gehört nicht nur der zustehende Grundbedarf für den Lebensunterhalt,der nach dem SGB - ll für einen Single derzeit bei 391 € Regelsatz liegt,sondern auch die notwendigen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) .

Dazu kommen noch die notwendigen Ausgaben zur Ausübung der Berufstätigkeit,also Fahrkosten / Arbeitskleidung,die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Deshalb habe ich auch gefragt,ob er evtl.einen Geldwerten Vorteil hat,weil er sich die Miete teilt oder gar keine zahlen muss,dann kann der Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle herabgesetzt werden.

Mehrere Einkommen können auf Antrag zusammengerechnet werden. Hast du also mit deinem Hauptberuf schon die 800 überschritten, wird das durch den Nebenjob erwirtschaftete Einkommen voll gepfändet, sofern auch hier eine Pfändung ergeht. Bei einer normalen Pfändung wäre ein gewisser über den unpfändbaren Grundbetrag hinausgehender Betrag zusätzlich unpfändbar. Bei der Unterhaltspfändung gibt es das aber nicht.

Theoretisch kann jedes Einkommen gepfändet werden. Das geht dann nach dem Windhundverfahren.

In der Praxis gibt es aber den Pfändungsfreibetrag. Wenn die Pfändung "fruchtlos" ist, bekommst du die Aufforderung zur Abgabe der "eidesstattlichen Versicherung"

auch unter dem Namen Offenbarungseid bekannt

Die mindestgrnze liegt bei 950 euro und nicht bei 800 euro lass dich mal ausführlich beraten beim anwalt, jugendamt...viel glück