Unterhalt trotz minijob?

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Wenn du keine Ausbildung machst und nicht zur Schule gehst, dann hast du keinen Anspruch auf Unterhalt. Da deine Mutter dir eh nur den reduzierten Betrag zahlt, ist davon auszugehen, dass sie kaum über ihrer Leistungsfähigkeit liegt. Dein "Bedarf" ist somit ohnehin gedeckt durch den Minijob. Wärst du Schüler, dann kann selbst ein Minijob angerechnet werden, obwohl du keinen machen müsstest. Man spricht dann von Billigkeit... Gerade im Unterhaltsrecht ist auch der Unterhaltsempfänger verpflichtet den Eltern keine "unnötigen" Kosten aufzuerlegen.

Beginnst du demnächst eine Ausbildung? Dann könnte die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn als Übergangszeit gewertet werden. Aber auch wird je nach Einzelfall entschieden. "Eigentlich" sind 4 Monate angemessen für die Übergangszeit. Es gab aber auch Urteile die ein Jahr zubilligten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erwerbsobliegenheit-eines-minderjaehrigen-kindes_086267.html

Bist du volljährig, dann kann deine Mutter zurecht erwarten, dass du deinen Unterhalt komplett alleine bestreitest, wenn du nichts machst an Schule und Ausbildung.

Besteht ein Unterhaltstitel? Bevor deine Mutter die Zahlungen einstellt, wird sie eine Abänderung des Titels herbei führen müssen. Ansonsten könntest du (wenn du über 18 bist) bzw. dein Vater (als dein Sorgeberechtigter unter 18) daraus pfänden lassen. Aber da du "nur" jobbst, würde deine Mutter eine Vollstreckungsgegenklage einreichen und höchstwahrscheinlich auch damit durch kommen.

Du solltest dir über deine Zukunft Gedanken machen: weiter Schule, Ausbildung oder als Ungelernter einen Vollzeitjob.

Wie alt bist du denn, wohnst du beim Vater ?

Wenn du min.18 Jahre alt wärst, dich z.B.nicht mehr in Schul oder Berufsausbildung befindest, dann würde dein Einkommen bis auf min.50 € auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet, es würde dann keinen Unterhalt mehr geben.

Würdest du noch minderjährig sein, dann blieben auch min.50 € ohne Anrechnung, deine Mutter könnte dann aber ohne Antrag beim Familiengericht nicht einfach den Unterhalt einstellen oder kürzen, ob und wenn ja was angerechnet werden dürfte müsste das Gericht entscheiden.

Dann blieben aber bei 405 € nach Abzug von ca.50 € nur max.355 € anrechenbares Einkommen übrig und diese könnten dann zu max.50 % auf den Barunterhalt der Mutter angerechnet werden, da der Naturalunterhalt vom Vater gleichgestellt ist mit dem Barunterhalt der Mutter.

Hallo Hnnel38,

Es kommt auf deine persönlichen Verhältnisse an, ob und inwieweit du noch Anspruch auf Unterhalt hast.

Wenn wir unterstellen, dass du nicht im Haushalt deiner Mutter wohnst und minderjährig bist, hast du Anspruch auf Kindesunterhalt. Dabei wird allerdings dein eigenes Einkommen teils angerechnet. Bist du minderjährig, bist du zwar nicht erwerbspflichtig. Verdienst du jedoch Geld, bleiben ca. 40 € als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird im Regelfall zur Hälfte angerechnet.

Wenn du allerdings noch im Haushalt deiner Mutter wohnst, erfüllt deine Mutter ihre Unterhaltspflicht allein schon dadurch, dass sie dir Kost und Logis gewährt. Das zusätzlich übliche Taschengeld entfällt, weil du selbst etwas Verdienst.

Das Unterhaltsrecht ist sehr komplex.

Vielleicht hilft diese Lektüre weiter:

https://www.unterhalt.com/unterhalt-fuer-ein-arbeitsloses-kind-wann-kindesunterhalt-gezahlt-werden-muss.html

iurFriend AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Mutter ist nur unterhaltsverpflichtet, solange du eienr Ausbildung nachgehst: Lehre, Schule, Studium.

DU hast die Schule abgebrochen....als Volljährige/r hast du damit deinen Unterhaltsanspruch erst mal verloren!

Deine Mum sollte schnellstmöglich die Zahlung einstellen.

Wie alt vist du denn. Ab 18 nur unterhalt in schule oder Ausbildung. Macht's du keines davon kein Unterhaltsanspruch