Erzeuger zahlt keinen Unterhalt

10 Antworten

  1. Den Unterhaltsvorschuß, den du 6 Jahre bekommen hast, muss er an das Jugendamt/den Staat zurück zahlen. Verjährung dafür 30 Jahre.

  2. Unterhalt kannst du erst ab´dem Zeitpunkt fordern, ab dem du durch eine Unterhaltsfeststellungsklage einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt hast.Dann kannst du auch pfänden lassen.

  3. Er hat einen Eigenbedarf, der nicht gepfändet werden kann, der liegt derzeit bei knapp was um die 1000 €. Du kannst ihn aber gerichtlich dazu zwingen lassen, z.B. Nachweise über Bewerbungen (wenn er arbeitslos ist) und notfalls einen Zweitjob bringen zu müssen.

  4. Meistens ist bei den meisten nichts zu holen.

Ich meine wenn ich vom Jugendamt 130 Euro bekommen habe ich aber regulären Unterhalt 200 Euro bekommen hätte was passiert dann mit den 70 Euro monatlich die gefehlt haben?

@Basics1989

Die kannst du abschreiben, die bekommst du nicht nachbezahlt. Hast du einen gerichtlichen Unterhaltsbeschluss? Wenn ja, kannst Du pfänden lassen, aber Gegenstände nehmen die Gerichtsvollzieher gar nicht mit, weil die Kosten der Pfändung , der Lagerung und der Versteigerung den Wert der Gegenstände fast immer um ein vielfaches übersteigen.

Hast du noch keinen Gerichtsbeschluss, dann solltest du über einen Anwalt eine Unterhaltsfestsetzungsklage anstreben, dann hast du zumindest erst mal einen Titel in der Hand , mit dem du immer wieder mal pfänden lassen kannst, wenn was zu holen ist.

Mein Exmann wurde so trotz H4 zu 165 € Unterhalt verdonnert, weil ihm vom Gericht unterstellt wurde, das es ihm möglich sei, einen Nebenjob auszuüben. Die Androhung, ansonsten in Haft zu gehen, hat gewirkt, bis zum Ausbildungsende zahlte er pünktlich, trotz H4 . Ich fragte mich manchmal, wie er das macht :-) ?

@gegnhang

Wenn es um den Knast geht dann können sie auf einmal :-) und einen Titel haben wir

Wenn er keinen Unterhalt zahlen kann, was soll man da machen. Denke auch das er nicht so blöd ist und Wertgegenstände in seiner Wohung hat.

Er war auch so blöd nachdem ihn jeder gesucht hat ein öffentliches profil für jeden zugänglich auf Facebook zu haben, naja jetzt hab ich ihn halt gefunden

Etwas weiter oben hast du geschrieben, das er es abstreitet der Vater zu sein. Naja, das Wort Erzeuger finde ich abartig. Wurde ein Vaterschaftstest gemacht ? Solange nicht fest steht, das er der Vater ist, braucht er überhaupt nichts bezahlen, zumal ihr auch nicht verheiratet wart. Er ist dir bis dato nichts schuldig, es ist deine Aufgabe zu beweisen, das er der Vater ist.

Auf wessen Grundlage soll ihm was gepfändet werden ? Nur weil das Jugendamt Geld zurück haben will ? Na, das sollte mir mal passieren, ich würde das Jugendamt nackig machen.

Auf Deutsch: Du hast die Pflicht gegenüber deinem Sohn in erster Linie zu klären, wer der Vater ist. Dabei wird der Gang zum Gericht unausweichlich: Vaterschaftstest

Vorher siehst du keinen Cent,.....

Um die Frage zu beantworten, müßte man wissen, ob es einen Unterhaltstitel gibt.

  1. Fall es gibt einen Titel:

Dann steht in dem Titel vieviel Unterhalt er schuldet. Dann ergeben sich die Schulden aus den Betrag den was er laut Titel bezahlen muß minus dem was er bezahlt hat.

  1. Fall es gibt keinen Titel

Dann sollten sie versuchen einen Titel erzeugen. Dies geht durch Anerkenntis seinerseits oder Klage. Man beachte, das Unterhalt für die Vergangenheit nur bis zu dem Zeitpunkt gefodert werden kann, in dem der Verpflichtete aufgefordert wurde über sein Einkommen Auskunft zu erteilen.

wenn ihm etwas gepfändet wir, wie schon angedroht was passiert mit seinen gepfändeten gegenständen vorrausgesetzt es gibt welche???

Typischerweise wird man eine Lohn-oder Kontopfändung vornehmen.

Man beachte, das für den Unterhaltpflicht die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten vorhanden sein muß. Wenn der potentiell Unterhaltspflichtige nicht genügend verdient, dann ist er schlicht nicht unterhaltspflichtig. Bei dem Verdienst ist jedoch auch das mitzurechnen, was der Verpflichtete bei guten Willen verdienen könnte. (sogenannte fikitive Einkünfte.)

Ich meine wenn ich vom Jugendamt 130 Euro bekommen habe ich aber regulären Unterhalt 200 Euro bekommen hätte was passiert dann mit den 70 Euro monatlich die gefehlt haben?

Dann wurde der Vorschuss schon falsch berechnet. Vom Vorschuss ist nur das abzuziehen, was tatsächlich gezahlt wurde. Auch für die 70€ gilt ohne Titel gibt es keinen rückwirkenden Unterhalt.

Einen Titel haben wir, dass ist kein Problem, der Titel liegt momentan bei der Beistandschaft vom Jugendamt. die versuchen etwas ein zu treiben. Haben ihn auch schon aufgefordert ihnen einen Lohnnachweiß zu bringen und monatlich 273 Euro im Monat an mich zu überweißen

@Basics1989

bevor sie sein einkommen nich kennen, können die fordern was sie wollen!!! es geht um das jahreseinkommen!

@Basics1989

da liegt der Titel gut, denn der dürfte keinen Pfifferling wert sein. Wie bitte schön hat das Jugendamt einen Titel erstellt, ohne die Einkommensberechnung des Kindvaters ???? Das ist Rechtsbruch, wenn es denn so wäre.

wenn dein ex partner kein unterhalt bezahlt. du bekommstt unterhaltsvorschuss von Jugendamt. Das Jugendamt wird deinen ex partner schon kümmern das sie das geld wieder bekommen das was sie dir geben haben. bei deinen ex partner kann bis zur lohnpfändung gehen er muss die schulden die er bei jugendamt ab bezahlen. wenn du darüber mehr infos haben willst denke ich hilft dir das deinen frage u beantworten

Ich meine wenn ich vom Jugendamt 130 Euro bekommen habe ich aber regulären Unterhalt 200 Euro bekommen hätte was passiert dann mit den 70 Euro monatlich die gefehlt haben?