Gehaltspfändung Unterhalt Kindsvater?

5 Antworten

Das Einkommen wird bis auf den vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Betrag gepfändet. Dieser liegt unter den regulären unpfändbaren Beträge, die man sonst von der Pfändungstabelle abliest. Wenn die Schulden beglichen sind, hat sich die Pfändung selbstverständlich erledigt. Je nachdem, wegen was gepfändet wird, kann es sich dabei auch um laufende Unterhaltsansprüche handeln, die dann natürlich ständig neu entstehen.

So und nicht anders ist es!

Mag sein das die Situation in Deutschland anders ist - aber in Österreich sind Pfändungen für Unterhaltszahlungen bis zu 25% unter das Existensminimums möglich- aber eben nur für unterhaltszahlungen. Sollte gar nix zu holen sein springt Vater Staat ein - und versucht es sich später vom Kindsvater wieder zu holen.

Wenn er so wenig verdient, das er unter der Pfaendungsgrenze ist kann gar nichts gepfändet werden

ob der Unterhalt gesichert ist, hängt vom Verdienst ab

Da hier so viel von der Pfändungsgrenze geredet wird, mal eine zum Nachlesen: http://www.lohnexperte.de/pfaendungsrechner.html Befindet sich im PDF. Übrigens, hat sich seit Januar bei der Unterhaltstabelle auch was geändert, die Unterhaltspflichtigen bekommen jetzt ein paar mehr Euro zugesprochen. Der Selbstbehalt liegt nun bei 1080 Euro. Vorher waren es 1000 Euro.

Also ich hab jetzt mal kürzlich gehört das der selbstbehalt bei 1050 oder sowas liegt, heist jetzt alles was drüber liegt darf ihm genommen werden? Sprich 550 Euro versteh ich das richtig? Sorry wenn ich so doof frage ;)