Kann mein Ehepartner eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn mir von der Vorversicherung gekündigt wurde?

5 Antworten

Vermutlich ist dann die Kündigung der Rechtsschutz wegen Schadenhäufigkeit erfolgt! Natürlich kann Dein Ehepartner eine neue Versicherung abschließen, er muß aber die Vorversicherung angeben! Tut er das nicht und es kommt zu einem Schaden, kann es sein, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt, da bewußt falsche Angaben gemacht wurden! Es wird nicht einfach werden, einen neuen Versicherer zu finden, evtl. aber, wenn man sich auf eine Selbstbeteiligung im Schadensfall einigt!

Da dein Ehepartner bei der bestehenden Rechtsschutzversicherung mitversichert war, muss er angeben, dass der Vertrag vom Vorversicherer gekündigt wurde.

Aber es dürfte 3 Schäden die nicht zu hohe Schäden für den Versicherer verursacht haben, möglich sein einen anderen Versicherer zu finden.

Kontaktiere doch einfach mal deinen Versicherungsvermittler.

Da du als Ehepartner immer mit versichert bist, ist deine Versicherung als VORVERSICHERUNG zu benennen. Dann erfolgt wahrscheinlich auch für die Ehefrau eine Ablehnung.

Kündigungen durch die Vorversicherung sind ein echtes Problem beim Finden eines neuen Anbieters.

... natürlich, Du doch auch. Und Dein Berater läßt Dich einfach so hängen bei so einer wichtigen Frage?