Kann mein Bruder mit 16 mit mir zusammen ziehen?

5 Antworten

solange du während deiner ausbildung zu hause wohnen kannst, wird dir auch kein unterhalt seitens deiner mutter schuldig. dein bruder kann mit dir zusammen ziehen wenn er 18 ist und finanziell dann auch auf eigenen beinen steht. solange müsst ihr euch an die regeln deiner mutter halten oder zum vater ziehen.

Wenn deine Mutter als Sorgeberechtigte nicht mit dem Umzug einverstanden ist und keine Kindeswohlgefährdung (nur "sie verstehen sich überhaupt nicht" reicht da nicht) vorliegt, kannst du deinen Bruder nicht gegen ihren Willen zu dir holen. Auch das Jugendamt wird dann nicht handeln.

WENN sie mit dem Umzug zu dir einverstanden wäre,  ist sie deinem Bruder gegenüber zu Unterhaltszahlung verpflichtet. Von Amtswegen gibt es erst einmal kein Geld für ihn.

Zuerst einmal zu dir, du bist bereits 30 Jahre und faengst jetzt erst eine Ausbildung an? Ich denke nicht, dass dir deine Eltern da noch unterhaltspflichtig sind und du hast die Ausbildungsverguetung.

Zu deinem Bruder, so lange er noch nicht 18 ist, haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das bedeutet, ein Auszug geht nur mit Zustimmung der Eltern, bzw. des Jugendamtes. Und das Jugendamt nur bei extremen Faellen, die ein verbleiben in der elterlichen Wohnung unmoeglich machen. Und ob die diese Loesung als geeignet halten wuerden, das ist eine weitere Frage. Stimmen die Eltern dem Auszug zu, dann muessen sie auch Unterhalt leisten, sofern Leistungsfaehig und er bekommt sein Kindergeld.

Stimmen die Eltern nicht zu, wird es wohl nichts werden, mit dem Auszug. Wohngeld gibt es eher nicht, weil Bafoeg oder BAB (ausbildungsbeihilfe) vorrangig waere. Ob es da was fuer dich gibt, muesstest du rausfinden.

Wenn dein Bruder bald mit der Schule fertig ist, dann muss er doch wissen, was er machen will. Eine weiterfuehrende Schule erfordert ja eine rechtzeitige Anmeldung bereits im Februar. Will er keine Schule mehr machen, dann haette er sich laengst eine Ausbildungsstelle suchen muessen. Warum wurde das denn versaeumt?

Da einfach zu Hause rumhaengen nicht geht, sollte er sich da schleunigst drum kuemmern. Ansonsten muss er moeglicherweise zwangsweise in eine Berufsschule gehen, allerdings hat er mit dem Realschulabschluss wahrscheinlich seine Schulpflicht bereits erfuellt (10 Jahre). Ansonsten kaeme jetzt noch ein Minijob in Frage, so lange, bis klar ist, was er machen will.

Aber darum haette man sich halt schon laengst kuemmern muessen.

Hilft also nur ein Gespraech mit dem Bruder und den Eltern, um herauszufinden, was moeglich ist.

Du hast keinerlei Anspruch auf Unterhalt durch deine Eltern und dein Bruder ist minderjährig. Folglich liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Sorgeberechtigten.

tammer 
Fragesteller
 15.06.2015, 17:53

Okay danke für die Info, somit ist das Thema Unterhalt vom Tisch. Nun wüsste ich gerne, wie ich weiter vorgehen soll.

Welche Rechte hat mein jüngerer Bruder?

Natürlich kann er mit dir umziehen du bist ja schon 30 Jahre alt und du bist seine Schwester, deine Eltern müssen nur einverstanden sein. Ich bin 19 und mein Bruder ist 17 Jahre alt und ich wohne mit mein Bruder alleine und meine Eltern sind natürlich damit einverstanden, ich hoffe das deine Eltern das auch bei dir einverstaden sind und dich damit anbisschen unterstützen. Viel glück


Kisses

Angelstar19


tammer 
Fragesteller
 15.06.2015, 17:52

Meine Mutter wird sich dagegen stellen denke ich. Wie sollen wir uns dann verhalten?

Bin männlich

petrapetra64  16.06.2015, 09:25
@tammer

es gaebe noch den Weg ueber den Vater, er zieht quasi erst mal zum Vater und der erlaubt dann den Auszug. Aber ohne Zustimmung, Mitwirkung der Erziehungsberechtigten wird es nicht gehen. Sind die dagegen, ist deine Idee erst mal gescheitert, so leid es mir tut.