Mit 21 Umziehen ( Wohngeld & wie es gesetzlich geregelt wird )

10 Antworten

Hallo, warum hälst du es zu Hause nicht mehr aus? Weil du auch Pflichten im Haushalt übernehmen sollst? Du bist 21, da bist du längst volljährig und Hotel Mama/Papa hat auch mal ein Ende. Vielleicht solltet ihr eine Art WG leben, in der jeder Rechte und Pflichten hat. Besprich das doch mal mit deinen Eltern, dann ist ein Zusammenleben ggf. besser möglich. Nun zu deiner Ausbildung, warum hast du sie abgebrochen und warum hast du noch keine neue Ausbildungsstelle? Hast du dich darum bemüht? Du wirst ja bald 21 Jahre alt, wieviel Zeit ist seit deinem Schulabschluss vergangen? Falls du nicht weißt, was du machen sollst, gibt es die Möglichkeit, eine weitere Schule zu besuchen, um seinen Abschluss und somit seine Ausbildungsmöglichkeiten zu erweitern. Ein freiwilliges Soziales Jahr ist auch gut, um einen Weg für die Zukunft zu finden. Nur alleine mit jobben kommst du nicht weiter. Wie sehen deine Eltern dein jetziges Leben, sind sie damit einverstanden? Vermutlich zahlen Sie dir Kost und Logie, aber dafür möchten sie von dir auch einiges an Engagement bzgl deiner Zukunft sehen. Sprich mit ihnen, frage sie, ob sie dich noch weiter unterstützen, wenn du deinen Weg erklärst. Wenn du bereit bist, werden sie auch bereit sein. Denk mal darüber nach. Du bist für dein Leben verantwortlich und nur du musst dir deinen Weg bahnen, ggf. mit Unterstützung anderer. Aber nicht umgekehrt. Viel Glück.

die 2, Ausbildung wird soweit ich weiß nicht finanziert, außer von deinen Eltern und selbst diese sind nicht verpflichtet

Unbekannt68 
Fragesteller
 22.06.2014, 00:04

Schade dann muss ich halt Vollzeit arbeiten gehen :'D

Ich wollte noch etwas zur eigenen Wohnung sagen. Um die Kosten niedrieg zu halen, könntest du dir überlegen, in eine WG zu ziehen. Falls dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen müssen oder können, steht dir auf jeden fall dein Kindergeld bis du 25 Jahre wirst zu. Gegebenfalls musst du es selber beantragen, wie "ISOMATTE" ausführlich beschrieben hat. Es ist nict immer leicht seinen Weg zu finden, aber auf der Stelle treten hilft leider nicht weiter. Nur Neues ausprobieren bringt einen weiter.........

Da du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast und jedem jungen Erwachsenen eine Fehlentscheidung in der Berufswahl zugestanden wird,kannst du auch eine neue Ausbildung beginnen und ab da sind dir deine Eltern erneut zum Unterhalt verpflichtet,bis deine Ausbildung beendet ist,in der Regel längstens bis zum 25 Lebensjahr !

Dieser Unterhalt ist dann in Bar zu leisten,da du bereiz 18 Jahre alt bist und da kann die Unterhaltspflicht der Eltern nicht mehr in Naturalunterhalt beglichen werden.

Also stünde dir ab Beginn der Ausbildung Barunterhalt zu und zwar nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile,nach der Düsseldorfer Tabelle.

Spätestens ab Beginn der Ausbildung hast du dann wieder Anspruch auf Kindergeld,welches voll auf deinen Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle angerechnet wird.

Ab deinem Auszug bzw.ab dem Beginn deiner Ausbildung, steht dir dann laut Düsseldorfer Tabelle als Azubi in eigener Wohnung / WG,ein Unterhaltsbedarf von 670 € pro Monat zu. Dazu können dann noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe ) kommen,wenn diese dir laut Unterhaltsrechtlicher Leitlinien des zuständigen OLG - dir zustehen würden.

Dann läge dein gesamter Unterhaltsanspruch bei 760 € im Monat.

Davon sind dann deine Netto Azubi Vergütung + dein volles Kindergeld abzuziehen.

Können deine Eltern dir nicht min.184 € Unterhalt zahlen,weil sie nicht leistungsfähig sind oder sie dir keinen Unterhalt zahlen müssen,weil du zu viel Nettoeinkommen hast,dann hast du zumindest Anspruch auf dein Kindergeld.

Zahlen sie dir das nicht aus bzw.überweisen sie es dir nicht,dann kannst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf eine Abzweigung eines angemessenen teils vom Kindergeld stellen,dann bekommst du nach Prüfung der Unterhaltszahlung bei den Eltern,das Kindergeld auf dein von dir angegebenes Konto überwiesen.

Den Antrag findest du im Internet auf der Seite der Familienkasse ( Abzweigungsantrag ) den kannst du dort ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Sind die Eltern nicht leistungsfähig,können dir also keinen Unterhalt zahlen,obwohl dir welcher zustehen würde,weil dein Nettoeinkommen + Kindergeld deinen Unterhaltsbedarf nicht decken,dann kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) stellen.

mast2012  22.06.2014, 10:33

Meines Erachtens gibt es eine Gesetz, das besagt, dass du bis zum 25. Lebensjahr zu Hause wohnen musst, falls du deinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kannst, d. h. deine Eltern dir außer Kindergeld keinen Unterhalt zahlen können. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wäre ein Auszug möglich, z.B. ein Gutachten darüber, dass ein Leben mit deinen Eltern nicht mehr zumutbar ist. Oder, wenn deine Ausbildungsstelle in einem weitergelegenen Ort befindet. Ansonsten gibt meiner Kenntnis nach keine staatliche Hilfe.

isomatte  22.06.2014, 10:57
@mast2012

Das trifft bei ALG - 2 ( oder besser bekannt als Hartz - lV ) zu !

Aber selbst dann kann das Jobcenter keine Eltern dazu zwingen,sein volljähriges Kind weiter zu Hause wohnen zu lassen.

Außerdem würde der Umzug wegen der Ausbildung nur eine Rolle spielen,wenn das Kind noch minderjährig ist. Ab Volljährigkeit spielt die Entfernung vom Elternhaus zum Ausbildungsbetrieb keine Rolle mehr.

Das trifft auch auf den Unterhalt der Eltern bei Leistungsfähigkeit zu. Die können dem Kind nur solange Naturalunterhalt anbieten,solange das Kind noch minderjährig ist.

Ab dem 18 Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,wenn sie ihn leisten können.

Wenn nicht,dann steht dem Kind BAB - zu,wenn es seinen Unterhalt nicht mit seinem Nettoeinkommen + Kindergeld decken kann,wenn es im eigenem Haushalt lebt.

Von Leistungen wie Wohngeld oder ALG - 2,sind sie dann ausgeschlossen,wenn sie dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - haben.

Dann könnte nur noch ein Mietzuschuss beim Jobcenter beantragt werden,wenn das BAB - bzw. das anrechenbare Einkommen oder das Bafög - bzw. die Pauschale für Unterkunft und Heizung,die darin enthalten ist,nicht reicht um die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu decken.

da Du Deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast, bist Du noch ohne Erstausbildung & damit sind Deine Eltern noch unterhaltspflichtig für Dich. Auch mit 21 Jahren & darüber hinaus. Und auch bei bereits einer abgebrochenen Ausbildung.

Wenn Du nun eine neue Ausbildung beginnst & ausziehen willst, sind daher sie erstmal der erste Ansprechpartner, was Unterstützung angeht.

Wenn sie Dich nicht unterstützen können und Dein Ausbildungsgehalt plus Kindergeld einen festgelegten Bedarfssatz nicht überschreitet, dann kann man, wenn man als volljähriger Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnt, Berufsausbidlungsbeihilfe (BAB) beantragen. Dies macht man bei der örtlichen Arbeitsagentur.