Konto erstellen ohne Unterschrift vom Vater?

8 Antworten

Die Einrichtung eines Girokontos ist für dich wegen der rechtlichen Nachteile nicht im Alleingang möglich. Du würdest dich zum Bezahlen etwaiger Kontogebühren verpflichten oder könnte von der Bank mit Schadenersatz- oder Zinsansprüchen belangt werden. Minderjährige brauchen deshalb zur wirksamen Eröffnung eines Kontos die Einwilligung ihrer Eltern. Das gilt auch für andere Bankverträge wie Überweisungen, Barabhebungen oder den Antrag einer Zahlungskarte. Möchte der Minderjährige einen Kredit aufnehmen, gelten die unten aufgeführten Besonderheiten.

Liegt die Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei Vertragsschluss nicht vor, ist der Vertrag zunächst "schwebend unwirksam". Das heißt: Erst wenn die Eltern den Vertrag genehmigen, wird er wirksam. Dazu müssen aber nicht beide Elternteile unterschreiben. Es reicht aus, wenn einer den anderen zum "Ja" bevollmächtigt. Verweigert dagegen auch nur ein Elternteil seine Zustimmung, kommt der Vertrag nicht zu Stande.

Mein Rat: Mache einen Termin bei einer Volksbank oder Sparkasse in deiner Nähe und nimm Deine Mutter mit und auch das Scheidungsurteil, denn da steht das mit dem Sorgerecht drin. Die Sparkasse meiner Kinder haben meine alleinige Unterschrift genügt.

Wenn die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig ist und die Bank darauf besteht, wirst du dich wohl ans Familiengericht wenden müssen und denen die Situation erklären.

der einfachste weg wäre, deine mutter eröffnet ein konto in ihrem namen und gibt dir vollmacht dafür.

oder aber sie geht den direkten weg: anschreiben des vaters mit aufforderung zur unterschrift mit fristsetzung bis zu 14 tage.

wenn er nicht reagiert darauf, dann nimmt sie das und lässt die unterschrift deines vaters gerichtlich ersetzen für die eröffnung des kontos.

Unter diesen Umständen frage ich mich, weshalb Deine Mutter nicht schon längst das alleinige Sorgerecht für Deinen Bruder und Dich beantragt hat, insbesondere wenn es bei Deinem Bruder das gleiche Problem gab, wie bei Dir.

Du kannst sicher beim Jugendamt nachfragen, ob bei einem Gehaltskonto die gleichen Bedingungen wie bei einem Taschengeldkonto gelten.

Nur am Rande: Reicht es aus, wenn nur ein Sorgeberechtigter den Ausbildungsvertrag unterschreibt, oder sind auch da die Unterschriften beider Eltern nötig?

Giwalato

Das mit dem Ausbildungsvertrag ist was anderes. Da habe ich auch nur die Unterschrift meiner Mutter gebraucht :)

@XRELAXED

Danke für die Info!

Geh zur Bank und erkläre die Sache. Die hatten vielleicht schon einen ähnlichen Fall. Und wissen, was du machen könntest. Oder ihr setzt euch mit dem Jugendamt in Verbindung. In Ausnahmefällen können die stellvertretend für einen oder beide Elternteile unterschreiben.