Kann man Zweitnamen als Rufnamen benutzen?
Also ich habe 3 Vornamen und einen Nachnamen. Ich wollte imme schon wissen, ob ich meinen Rufnamen einfach mal umändern kann...
Nehmen wir mal an ein Kind heißt Tamara Victoria Sophia Bauer (ich hab einfachmal i-welche Namen genommen (: ). Das Kind wird immer mit Tamara gerufen und unterschreibt sich auch immer mit Tamara Bauer - Dürfte das Mädchen theoretisch einfach sagen - so ab heute nennt mich jeder Victoria und ich unterschreibe auch mit Victoria Bauer! ?
Würde mich interessieren ^^ Und wenn man das nicht darf - Warum gibt es dann ü-haupt Zweit- und Drittnamen :33?
6 Antworten
Bei der Namensgebung muss man glaube ich eintragen lassen, welcher Name der Rufname ist. Natürlich kannst du deinen Freunden und auch deiner Familie (obwohl es da bei den Eltern wohl schwierig wird) sagen, dass sie dich ab heute mit deinem Zweitnamen rufen sollen. Aber ich denke auch wie die anderen, dass du deswegen trotzdem mit deinem ersten Namen unterschreiben solltest, oder halt mit allen.
so ab heute nennt mich jeder Victoria
ja, geht
und ich unterschreibe auch mit Victoria Bauer!
NEIN, auf keinen Fall !!!
Also ich kenne viele die mit ihrem zweiten Vornamen angesprochen werden. Klar kannst du sagen:" Bitte sprecht mich ab heute mit meinem zweiten Vornamen an". Aber rechtlich ist natürlich dein erster Vorname dein richtiger. Deswegen denke ich darfst du dann auch nur mit dem unterschreiben,aber sonst;) Ich habe zb einen zweiten Vornamen,weil mein erster ziemlich kurz ist:)
Nennen darf sie sich anders aber unterschreiben nicht.Sie ist ja mit Rufnamen eingetragen
Rufen kannst du dich eigentlich wie du willst, und bei wichtigen Papieren musst du sowieso mit kompletten Namen unterschreiben.