Darf man bei seinem eigenen Kind den Zweitnamen als Rufnamen verwenden?

13 Antworten

Hat jemand mehrere Vornamen kann einer davon als Rufname ausgewählt werden.

wird das sicherlich nicht in den Kram passen wenn ich mein Kind immer anders rufe als sie.

Du kannst doch das Kind rufen wie Du willst.

Eine amtliche Änderung des Rufnamens kannst Du allein sicher nicht veranlassen.

es gibtkeine "amtlichen" Rufnamen mehr. Ist abgeschafft.

@Bitterkraut

Ist mir neu. Danke für die Info.

Na ja, ich hatte das Problem auch noch nicht. Bin mit meinem Rufnamen zufrieden. Obwohl die anderen 2 auch nicht übel sind. Meine Eltern hatten eben Geschmack:-)

@anitari

wenn du ein neueres Ausweispapier hast, guck mal rein. Früher stand da immer: *Rufname unterstrichen - und das war er auch. Das gibts nicht mehr.

@Bitterkraut

Stimmt, ist nicht mehr unterstrichen wie früher.

Hab da halt nie darauf geachtet weil es mir egal war/ist.

Deine Ex wird sich ärgern, die Ämter wird es nicht interessieren! Es kann aber ohne weiteres sein, dass dein Kind später einmal nicht damit einverstanden ist - dann wirst du hoffentlich mit ihm gemeinsam eine Lösung finden!

Tja, da scheint normales Reden wirklich nicht mehr möglich zu sein. Wenn das Kind einen Namen hat, dann nenn es bei diesem Namen, ob er dir gefällt oder nicht. Wenn du der Mutter eins auswischen willst - bittesehr! Aber dem Kind die Identität abstreiten, weil die Mutter ihm einen Namen ausgesucht hat und der Erzeuger nicht einverstanden war, zeigt, dass du dem Kind nicht guttun wirst. Bedenke doch, wie ein Mensch sich fühlt, dem man einfach einen "falschen", nicht zu ihm gehörigen Namen gibt, ohne ihn um Erlaubnis zu bitten.

Im deutschen Recht gibt es schon lange keinen "Rufnamen" mehr. Alle Vornamen einer Person sind gleichberechtigt.

Warum man allerdings auf den Rücken des (noch ungeborenen) Kindes damit sein Ego durchsetzen will, erschliesst sich mir nicht.

Irgendwann ist es alt genug um zu sagen: "Ich heisse XXX, sprich mich bitte so an oder garnicht mehr".

Inwiefern die Kindsmutter hier als Aufenthaltsbestimmungsberechtigte in dieser Frage des Kindswohls eine Machtwort ausprechen lassen kann oder dir nur begleitetes, überwachtes Besuchsrecht zubillgt, willst du bestimmt nicht rsikieren.

Denk doch mal an das Kind, es wird von seiner Mutter anders gerufen als vom Vater. Wie soll es denn damit umgehen???? Ihr solltet beide an das Kind denken und was das beste für das Kind ist! Euer Streit sollte hintenanstehen.