Einbennenung nach Volljährigkeit?

3 Antworten

eine einbennung eines volljährigen ist nicht möglich. du kannst erst deinen nachnamen ändern wenn du selbst irgendwann mal heiratest.

Danke schonmal! Allerdings steht das nichts darüber, ob sich an diesen Vorgaben etwas ändert, wenn das Kind 18 ist.

@Bremia

eine einbenennung ist nicht mehr möglich, da du über 18 bist. du kannst nur noch einen antrag bei der namensänderungesbehörde deiner gemeinde stellen auf öffentlich-rechtliche namensänderung. dafür brauchst du schwerwiegende gründe: bsp.: klär grube oder axel schweiß. nur weil du familiär verbunden sein willst, bekommst du keinen grund zustande für eine namensänderung. warum behält deine mutter nicht einfach ihren namen?

Gerade mit Volljährigkeit ist es leichter, den gemeinsamen Familiennamen anzunehmen.

Vorher hätte dein leiblicher Vater sein Einverständnis geben müssen - vorausgesetzt, du trägst seinen Nachnamen.

Ich habe seit vielen Jahren einen Pflegesohn, der jetzt 18 Jahre alt ist. Seit einem Jahr möchte er meinen Namen annehmen und durch die Volljährigkeit hat sich das Einverständnis der leiblichen Eltern erledigt und bis Ende des Jahres haben wir die Namensänderung erreicht.

Bei der Begründung für das Gericht solltest du betonen, daß dein Stiefvater schon viele Jahre die Vaterrolle einnimmt und du als äußeres Zeichen der Familienzugehörigkeit nun auch den gleichen Namen annehmen möchtest.

im gegenteil es ist viel viel schwerer. hier muss eine namensänderung nach dem namensänderungsgesetz gemacht werden. nur weil man sich gut mit seinem stiefvater versteht ist dies kein grund den nachnamen zu ändern. anders wäre es bei klär grube oder axel schweiß, dass wäre ein grund der annehmbar ist.

@nanadann

Stimmt nicht, bei uns hat es geklappt.