Kann man zur Polizei/Bundeswehr trotz Jugendstrafe?
Folgendes:
Wenn man mit 15 eine Anzeige am Hals hat, weil man Cannabis besessen hat, kann man sich trotzdem mit 18 bei der Polizei oder der Bundeswehr bewerben?
Wenn man sonst alle Kriterien erfüllt, männlich, mindestens einen Realschulabschluss bzw. das Fach- oder normale Abitur hat und nach dieser Straftat nichts weiteres angestellt hat?
Wäre sehr wichtig
Danke schonmal.
6 Antworten
Kurze Antwort: Zweimal NEIN!
Bei der Polizei wirst Du mit so einer Vorstrafe auf keinen Fall eingestellt. Bei der Bundeswehr könnte es schwierig werden, überhaupt angenommen zu werden, eine höhere Laufbahn wird Dir verwehrt bleiben.
Das ist auch ganz gut so! Wer sich nicht an die Spielregeln unserer Gesellschaft halten will, darf auch die die Einhaltung der Spielregeln überwachen (Polizei), oder im Ausland mit Waffen hantieren.
Erstmal musst du abwarten ob du rechtskräftig verurteilt wirst oder ob du mit Bewährung, Sozialstunden oder einfach nur einer mündlichen Verwarnung davonkommst. Davon hängt dann alles weitere ab. Ansonsten müsste man hier jetzt 20 verschiedene Konstellationen aufzählen.
Ja. Sind sie natürlich auch. :-)
Ich vermute mal, dass du ein Führungszeugnis vorlegen musst. Da du mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist, wird das in diesem Zeugnis auch vermerkt sein. Bei der Polizei brauchst du ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
- bei der Polizei spielt das Führungszeugnis keine Rolle
- Jugendstrafen stehen sowieso nicht immer drin
bei der Polizei spielt das Führungszeugnis keine Rolle
Herzlichen Glückwunsch! Falscher könnte man gar nicht antworten. Natürlich spielt bei einer Bewerbung bei der Polizei das Führungszeugnis eine Rolle. Man muss es nur nicht selbst vorlegen, die besorgen es sich selbst, die Erlaubnis dafür erteilt man mit der Bewerbung.
Dümmer könnte man gar nicht kommentieren!
Das Führungszeugnis spielt keine Rolle!
Man darf keine gerichtlichen Strafen haben! Ein sauberes Führungszeugnis bringt erst mal überhaupt nichts!
Dümmer könnte man gar nicht kommentieren!
Gut nachgeäfft, und damit auch gleich Deine eigene Aussage ad absurdum geführt.
Ein sauberes Führungszeugnis bringt erst mal überhaupt nichts!
Das stimmt natürlich. Es war aber die Frage nach dem Gegenteil. Wie sieht es aus, wenn das Führungszeugnis eben nicht "sauber" ist? Das bringt dann in der Tat nichts, zumindest keine positive Zusage bei der EAV.
Vielleicht sollten man dann eher nicht antworten, wenn man den Auswahltest selbst nicht bestanden hat?
http://www.gutefrage.net/frage/polizei-wegen-hoher-leberwerte-bei-abgelehnt
Vielleicht sollten man dann eher nicht antworten, wenn man den Auswahltest selbst nicht bestanden hat?
Von dir lasse ich mir den Mund nicht verbieten. Das hat im Übrigen nichts mit der Frage zu tun.
Und nu geh spielen.
Von dir lasse ich mir den Mund nicht verbieten. Das hat im Übrigen nichts mit der Frage zu tun.
Ich habe nur eine Frage gestellt, nicht jemanden den Mund verboten! Es ist übrigens sachlich, eine öffentliche Aussage einer Person zu zitieren.
Und nu geh spielen.
Ich darf angeblich nicht "den Mund verbieten", Du darfst aber festlegen, was ich zu tun habe.
Na da bin ich aber froh, dass das EAV funktioniert hat.
Wenn du jemandem unter die Nase bindest, dass er mal einen hohen Leberwerte hatte (was nichts heißt, dass ich keine Ahnung habe!) und deswegen nicht antworten soll, wirst du persönlich und verbietest einem den Mund.
PS: Ich glaube dir nicht, dass du nicht einmal durch einen Test gefallen bist.
Na da bin ich aber froh, dass das EAV funktioniert hat.
Bin ich auch.
Wenn du immer noch sauer bist, weil du nicht der Einzige bist, der zu dem Thema etwas weiß, können wir das gerne auf dem Kindergartenniveau weiter führen.
Wenn du zu einer Haft- oder Bewährungsstrafe verurteilt wurdest, hast du keine Chance mehr.
Jugendstrafen werden nach einigen Jahren wieder aus dem Führungszeugnis entfernt.
Ist das sicher so?
Das heißt es müsste theoretisch 2 Jahre später auf jeden Fall hinhauen?
Kommt drauf an, wann sie getilgt wird.
Sexualdelikte werden zum Beispiel auch als Jugendstrafe erst nach 20 Jahren getilgt.
Hab gelesen dass wenn man 1 Jahr im Jugendgefängnis saß oder 2 Jahre auf Bewährung, dass das dann nach 2 Jahren wieder entfernt wird.. aber von einmal mit ein bisschen Cannabis in der Tasche bekommt man gar keine Freiheitsstrafe, besonders nicht als Jugendlicher, oder?
Jugendstrafen werden nach einigen Jahren wieder aus dem Führungszeugnis entfernt.
Dir ist aber bewusst, dass es mehr als nur ein Führungszeugnis gibt. So bleibt vieles im Bundeszentralregister länger gespeichert, Übrigens auch Verfahren, die eingestellt wurden. Auf die Daten dieses Registers hat man selbst keinen Zugriff, Behörden können aber durchaus einen Auszug erhalten, sofern das zu deren Aufgabenerfüllung nötig ist.
Jop. aus dem Zentralregister wird alles frühestens nach 5 Jahren gelöscht.
Ich weiß aber nicht mehr, ob die BW nur ein Führungszeugnis einholt oder einen ganzen Auszug aus dem Register.
Da aber selbst einer meiner Soldaten, der besoffen einen Autounfall im Alter von 21 Jahren gebaut hat, nur vor dem Jugendrichter landete und das Verfahren gegen 500€ Bußgeld sogar ganz eingestellt wurde, bezweifel ich, dass für das Vergehen hier wirklich viel Buhei gemacht werden wird.
Das Führungszeugnis spielt hier aber keine Rolle. Alle Verfahren, die gegen einen Bewerber gelaufen sind, muss dieser angeben. Egal wann und wie ausgegangen.
Sind Bewährungsstrafen etwa nie rechtskräftig?