Kann man zur Polizei/Bundeswehr trotz Jugendstrafe?

6 Antworten

Kurze Antwort: Zweimal NEIN!

Bei der Polizei wirst Du mit so einer Vorstrafe auf keinen Fall eingestellt. Bei der Bundeswehr könnte es schwierig werden, überhaupt angenommen zu werden, eine höhere Laufbahn wird Dir verwehrt bleiben.

Das ist auch ganz gut so! Wer sich nicht an die Spielregeln unserer Gesellschaft halten will, darf auch die die Einhaltung der Spielregeln überwachen (Polizei), oder im Ausland mit Waffen hantieren.

Erstmal musst du abwarten ob du rechtskräftig verurteilt wirst oder ob du mit Bewährung, Sozialstunden oder einfach nur einer mündlichen Verwarnung davonkommst. Davon hängt dann alles weitere ab. Ansonsten müsste man hier jetzt 20 verschiedene Konstellationen aufzählen.

kodi1123  18.01.2014, 15:08

Erstmal musst du abwarten ob du rechtskräftig verurteilt wirst oder ob du mit Bewährung

Sind Bewährungsstrafen etwa nie rechtskräftig?

GoetheDresden  18.01.2014, 21:00
@kodi1123

Ja. Sind sie natürlich auch. :-)

Ich vermute mal, dass du ein Führungszeugnis vorlegen musst. Da du mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist, wird das in diesem Zeugnis auch vermerkt sein. Bei der Polizei brauchst du ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

kodi1123  18.01.2014, 15:12
  • bei der Polizei spielt das Führungszeugnis keine Rolle
  • Jugendstrafen stehen sowieso nicht immer drin
GermanSailor  18.01.2014, 21:52
@kodi1123

bei der Polizei spielt das Führungszeugnis keine Rolle

Herzlichen Glückwunsch! Falscher könnte man gar nicht antworten. Natürlich spielt bei einer Bewerbung bei der Polizei das Führungszeugnis eine Rolle. Man muss es nur nicht selbst vorlegen, die besorgen es sich selbst, die Erlaubnis dafür erteilt man mit der Bewerbung.

kodi1123  19.01.2014, 03:21
@GermanSailor

Dümmer könnte man gar nicht kommentieren!

Das Führungszeugnis spielt keine Rolle!

Man darf keine gerichtlichen Strafen haben! Ein sauberes Führungszeugnis bringt erst mal überhaupt nichts!

GermanSailor  19.01.2014, 08:56
@kodi1123

Dümmer könnte man gar nicht kommentieren!

Gut nachgeäfft, und damit auch gleich Deine eigene Aussage ad absurdum geführt.

Ein sauberes Führungszeugnis bringt erst mal überhaupt nichts!

Das stimmt natürlich. Es war aber die Frage nach dem Gegenteil. Wie sieht es aus, wenn das Führungszeugnis eben nicht "sauber" ist? Das bringt dann in der Tat nichts, zumindest keine positive Zusage bei der EAV.

kodi1123  20.01.2014, 00:20
@GermanSailor

Vielleicht sollten man dann eher nicht antworten, wenn man den Auswahltest selbst nicht bestanden hat?

Von dir lasse ich mir den Mund nicht verbieten. Das hat im Übrigen nichts mit der Frage zu tun.

Und nu geh spielen.

GermanSailor  20.01.2014, 06:02
@kodi1123

Von dir lasse ich mir den Mund nicht verbieten. Das hat im Übrigen nichts mit der Frage zu tun.

Ich habe nur eine Frage gestellt, nicht jemanden den Mund verboten! Es ist übrigens sachlich, eine öffentliche Aussage einer Person zu zitieren.

Und nu geh spielen.

Ich darf angeblich nicht "den Mund verbieten", Du darfst aber festlegen, was ich zu tun habe.

Na da bin ich aber froh, dass das EAV funktioniert hat.

kodi1123  20.01.2014, 15:36
@GermanSailor

Wenn du jemandem unter die Nase bindest, dass er mal einen hohen Leberwerte hatte (was nichts heißt, dass ich keine Ahnung habe!) und deswegen nicht antworten soll, wirst du persönlich und verbietest einem den Mund.

PS: Ich glaube dir nicht, dass du nicht einmal durch einen Test gefallen bist.

Na da bin ich aber froh, dass das EAV funktioniert hat.

Bin ich auch.

Wenn du immer noch sauer bist, weil du nicht der Einzige bist, der zu dem Thema etwas weiß, können wir das gerne auf dem Kindergartenniveau weiter führen.

Wenn du zu einer Haft- oder Bewährungsstrafe verurteilt wurdest, hast du keine Chance mehr.

Jugendstrafen werden nach einigen Jahren wieder aus dem Führungszeugnis entfernt.

MadameChi 
Fragesteller
 18.01.2014, 09:51

Ist das sicher so?

Das heißt es müsste theoretisch 2 Jahre später auf jeden Fall hinhauen?

Apfelkind1986  18.01.2014, 10:02
@MadameChi

Kommt drauf an, wann sie getilgt wird.

Sexualdelikte werden zum Beispiel auch als Jugendstrafe erst nach 20 Jahren getilgt.

MadameChi 
Fragesteller
 18.01.2014, 10:46
@Apfelkind1986

Hab gelesen dass wenn man 1 Jahr im Jugendgefängnis saß oder 2 Jahre auf Bewährung, dass das dann nach 2 Jahren wieder entfernt wird.. aber von einmal mit ein bisschen Cannabis in der Tasche bekommt man gar keine Freiheitsstrafe, besonders nicht als Jugendlicher, oder?

GermanSailor  18.01.2014, 10:59

Jugendstrafen werden nach einigen Jahren wieder aus dem Führungszeugnis entfernt.

Dir ist aber bewusst, dass es mehr als nur ein Führungszeugnis gibt. So bleibt vieles im Bundeszentralregister länger gespeichert, Übrigens auch Verfahren, die eingestellt wurden. Auf die Daten dieses Registers hat man selbst keinen Zugriff, Behörden können aber durchaus einen Auszug erhalten, sofern das zu deren Aufgabenerfüllung nötig ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister

Apfelkind1986  18.01.2014, 12:11
@GermanSailor

Jop. aus dem Zentralregister wird alles frühestens nach 5 Jahren gelöscht.

Ich weiß aber nicht mehr, ob die BW nur ein Führungszeugnis einholt oder einen ganzen Auszug aus dem Register.

Da aber selbst einer meiner Soldaten, der besoffen einen Autounfall im Alter von 21 Jahren gebaut hat, nur vor dem Jugendrichter landete und das Verfahren gegen 500€ Bußgeld sogar ganz eingestellt wurde, bezweifel ich, dass für das Vergehen hier wirklich viel Buhei gemacht werden wird.

kodi1123  18.01.2014, 15:11

Das Führungszeugnis spielt hier aber keine Rolle. Alle Verfahren, die gegen einen Bewerber gelaufen sind, muss dieser angeben. Egal wann und wie ausgegangen.