1 Jahr Jugendstrafe auf Bewährung - Bewerbung bei der Polizei möglich?
Hallo zusammen,
mit 16 Jahren wurde ich wegen einer Jugendlichen Dummheit zu 1 Jahr Jugendstrafe verurteilt. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ich habe alle Bewährungsauflagen erfüllt und folgendes Schreiben vom Amtsgericht erhalten:
"In der Strafsachen gegen (...) wird nach Anhörung der Staatsanwaltschaft (...) die gegen den Verurteilten durch Urteil des Amtsgerichts Musterstadt verhängte Jugendstrafe von 1 Jahr nach Ablauf der Bewährungsfirst (...) erlassen. Zugleich wird der Stafmakel für beseitigt erklärt."
Wie sieht es damit aus sich bei einer Behörde z.B. bei der Polizei zu bewerben?
Ich bitte darum von einer weitere Verurteilung abzusehen und sich auf die Beantwortung der Frage zu konzentrieren.
Vielen Dank und schöne Pfingsten :) Alex
6 Antworten
Hi Alexander,
vorweg ich bin genauso wenig ein Experte wie meine Vorredner.
Wenn der Strafmakel beseitigt wurde steht deine Verfelung zuindest ncht mehr im Führungszeugnis.
Jedoch steht sie im Zentralregister. Und da ist es unter anderem so, das Verurteilungen bis 2 Jahr Jugendstrafe, welche zur Bewährung ausgesetzt sind, nach 5 Jahren gelöscht werden.
Sprich rudelmoinmoin hat mit seiner Antwort Recht. Auch wenn ich ansonsten mit seinen Kommentaren genausowenig anfangen kannst wie du. ;-)
Aber ich finde es klasse das du dennoch auf seine Anliegen eingehst. Schonmal ein guter Zug für den Streifendienst.
Viel Glück :)
Flo
Hi FloBaRM,
vielen Dank für deine tolle und couragierte Antwort :)
Das ist Unfug.
Mit dem Erlass des Strafmakels wird die Auskunft aus dem BZR eingeschränkt, sodass nur Gerichte/StA Auskunft bekommen. Im Führungszeugnis sind Jugendstrafen unter 2 Jahren nicht drinne.
KLar kannst du es versuchen, aber realistisch gesehen haben die so viel zulauf, dass die sich ihren Nachwuchs aussuchen können. Da ist eine Vorstrafe natürlich suboptimal.
Es wird Dir niemand die Hände fesseln, wenn Du den Brief in den Kasten werfen willst ;) An welcher der Stationen im Ablauf Deine Bewerbung aussortiert wird, weiß ich auf Anhieb nicht ;)
ABER es steht auch da "der Strafmakel wird als beseitigt erklärt" also... eigentlich sollte es gehen.
Erneut vielen lieben Dank :)
>Ich bitte darum von einer weitere Verurteilung abzusehen und sich auf die Beantwortung der Frage zu konzentrieren.<wo hast du das denn Abgeschrieben ?
da wirst du wohl noch 5 J warten müssen, um weitere Anträge beim Öffentlichen Dienst zu stellen, da sind/werden immer Führungszeugnisse verlangt, also lerne ein vernünftigen Beruf, auch da muss man 3 J lernen
Hallo rudelmoinmoin.
Ich kenne doch die Communitiy und weiß wie gerne es persönlich wird.
Ich danke dir auf jeden Fall für deine Antwort :)
woher solltest du diese Seite kennen, wenn du erst seit heute hier dabei bist ?
Gute Frage.net ist doch schon eine bekannte etablierte Seite.
Zudem habe ich mir die Antworten zu ähnlichen Fragen durchgelesen und musste leider feststellen das die eigentliche Frage sehr häufig zur Nebensache wird und sich viel lieber über Nebensächlichkeiten geäußert wird.
Möchtest du das ich dir Beispiele nenne?
wo ist hier bei meiner Antwort was "Nebensächlich ?" die du aber benutzt, oder ?
Entweder verstehst du meine Antworten motiviert immer falsch oder mir gelingt es nicht mich dir verständlich zu machen.
Meine Aussage mit der Nebensächlichkeit betrifft andere Fragen wie aus der Antwort auch hervorgeht.
Deine Antwort ist in Ordnung und ich danke dir in jedem Fall für deine engagierte Antwort auf meine Frage.
P.S.
Ich habe heute bei der Polizeischule in NRW angefragt und diesbezüglich folgende Stellungnahme erhalten:
Eine Einstellung in den Polizeidienst ist nur ohne Vorstrafe möglich.
Allerdings werden Straftaten und Urteile nach einer bestimmten Zeit aus dem Bundeszentralregister getilgt. Ab dem Moment der Tilgung ist diese Vorstrafe nicht mehr relevant.
wie wärs wenn du es auf einen Versuch ankommen lässt?
Dann weißte doch wie es die Behörden sehn
Hi Chiron78.
Vielen Dank für deine Antwort. :)
Hi sozialtusi.
Vielen Dank für deine Antwort.
Das stimmt natürtlich. Die Frage ist auch eher ob es generell Möglich ist oder ob die Bewerbung unmöglich ist oder nicht.