Fwdl dann Reservist?

1 Antwort

Nein, ohne weiteres nicht.

Zu meiner Zeit (2004) war es folgendermaßen, möglich, dass sich das mit Aussetzung der Wehrpflicht geändert hat:

Grundsätzlich erlischt mit dem Ende des Wehrdienstverhältnisses auch das Recht, Uniform zu tragen. Ausnahmen sind die sog. beorderten Reservisten, die fest als "Spiegel" eines Aktivpostens eingeplant sind und regelmäßig Wehrübungen zu leisten haben: Hier bleibt die Uniformtrageerlaubnis (mit der Kennzeichnung einer schwarz-rot-goldenen Litze auf der Dienstgradschlaufe) erhalten.

Ansonsten kann - meist aber nur zeitlich begrenzt und/oder für einen bestimmten Anlass (z.B. Hochzeiten, auf denen Uniform getragen wird, Teilnahme am Gelöbnis eines nahen Verwandten etc.) - eine Uniformtrageerlaubnis von Deiner letzten Stammeinheit (Kompanie etc.) erstellt werden. Diese Uniform musst Du Dir dann aber meines Wissens selbst besorgen, also selbst kaufen. Auch diese darf dann nur mit den oben beschriebenen Litzen getragen werden.