Vor Gericht unter Eid aussagen

3 Antworten

naja ganz einfach, eine Zeugenaussage unter Eid ist höher zu Bewerten als eine unvereidigte Aussage. Außerdem wird die Strafbarkeit der Falschaussage erhöht:

StGB § 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

StGB § 154 Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Eine Eidesaussage hat einen höheren Wert als eine uneidliche Aussage. Wenn es keinerlei Beweismittel gibt, die die Zeugenaussagen in Zweifel ziehen, dann bewirken Eidesaussagen fast schon eine Vorverurteilung. Das kapieren bei Gericht viele nicht. Aber das ist deren Pech. Dir kanns ja egal sein, ob Du mit oder ohne Eid aussagst. Deine Aussage verändert sich ja nicht.

Als Geschädigter hast du keinen Sonderstatus, sondern bist auch nur ein Zeuge wie jeder andere. Die Vereidigung soll wohl in erster Linie den Zeugen an die Wahrheitspflicht erinnern und psychologisch einen verstärkten Anreiz bewirken, bei den Tatsachen zu bleiben.