kann man wohnrecht weitervererben?

6 Antworten

Die bisherigen Antworten zum Wohnrecht sind zutreffend: Dieses Recht erlischt mit dem Tod der Wohnberechtigten und wird nicht auf deren Erben vererbt. Dabei gehe ich davon aus, dass im Grunduch das Wohnrecht nur für die Eltern und nicht zugleich auch für Geschwister Ihres Mannes eingetragen worden ist. Wenn das allerdings der Fall wäre (es erscheint mir unwahrscheinlich !), hätte natürlich der im Grundbuch eingetragene Bruder oder Schwester ein eigenes, also kein ererbtes (was nicht möglich wäre) Wohnrecht. Eine andere Frage ist, ob Ihr Mann sich die Übertragung des Hauses wertmäßig auf seinen Erbteil nach der Mutter anrechnen lassen muss. Das wäre der Fall, wenn das bei der Übertragung so von den Eltern bestimmt worden wäre. Wenn keine Bestimmung erfolgt ist, gibt es auch keine Anrechnungs- bzw. Ausgleichungs-pflicht. Die Erben der jetzt zuletzt verstorbenen Mutter (vermutlich alle 7 Kinder) erben nur den bei deren Tod vorhandenen Nachlass gemeinschaftlich und müssen diesen dann anteilmäßig unter sich aufteilen. Bei einem Streit darüber sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen.

Das Wohnrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach den §§ 1090, 1093 BGB und deshalb nicht übertragbar und auch nicht vererbbar (§ 1092 BGB).

Das Wohnrecht ist immer personenbezogen und auch so im Grundbuch eingetragen. Eine Vererbung ist nicht möglich.

nein, Wohnrecht kann man nicht erben. Ansonsten würde die Leute ja noch 10.000 Jahre drin wohnen dürfen

Ein Wohnrecht auf Lebzeiten erlischt beim Tod des Wohnberechtigten.
Ob da etwas vererbt werden kann....lasst euch am besten von einem RA beraten.