Hilfe ich soll ein Haus erben auf dem Wohnrecht für die Tante und nach ableben die Töchter Wohnrecht haben.... geht das ?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen!? Ich soll vom Lebensgefährten meiner Mutter ein Haus erben was ja an sich sehr lieb gedacht ist. Habe nun aber das Problem das seine Tante (90) noch Wohnrecht hat. Aber und das ist mein Problem hat sein Großvater auch den beiden Töchtern Wohnrecht eingeräumt.... meine Frage ist das zulässig??? Oder kann man dagegen angehen? Das Testament des Großvaters wurde 1965 gemacht. Vielen Dank für die Hilfe
1 Antwort
Wenn im Grundbuch nur ein Wohnrecht für die Tante eingetragen ist, beschränkt es sich auf die Tante allein. Mit ihrem Ableben würde das Recht erlöschen und könnte im Grundbuch gelöscht werden. Umfasst das Wohnrecht aber auch die Töchter der Tante (um diese geht es wohl ?), würde das Grundbuch erst mit deren Ableben von der Belastung frei. Es wäre aber in der Praxis ungewöhnlich, wenn ein Wohnrecht für mehrere Generationen bestellt würde, unwirksam wäre das aber grundsätzlich nicht.
Gegen ein notariell beurkundetes Wohnungsrecht im Grundbuch kann man nicht "angehen".
Mann kann das Erbe ausschlagen, wenn man nicht bereit wäre, laufenden Kosten (Grundsteuer, Versicherungen) und insbes. das erhebliche Instandsetzungs- oder Sanierungsrisiko (undichtes Dach, marode Wasser- oder Stromleitungen, alter Heizkessel, ...) für etwas zu tragen, das man bestenfalls eingeschränkt nutzen kann.
Die Töchter hätten Anspruch auf das Wohnungsrecht, ob sie das ausüben oder nicht.
So könnten dort einziehen und ihre eigenen Häuser zw. Wohnungen vermieten.
Sie könnten auch wohnen bleiben und daher einer Löschung der WR zustimmen, wenn du den Wert des Wohnrechts, d. h. fiktive, ortübliche Jahres-Miete mal stat. Lebenserwartung (83 minus Lebensalter) den Berechtigten auszahlst. Das ist ein locker sechsstelliger Betrag für jede Tochter U50, der dafür aufzubringen wäre.
Dem stimme ich voll zu. Man könnte den Töchtern das Wohnrecht "abkaufen", d.h. ihnen anbieten, es gegen Zahlung des Barwertes (d.i. das, was imager meint) zur Löschung z8u bewilligen. Anders geht es nicht.
Hallo Sergius Danke für Ihre Antwort. Soweit mir bekannt ist, wurde es auch für die Töchter im Grundbuch eingetragen!?
Tja laut Erzählungen wollte der Großvater wohl dem Vater des Lebensgefährten einen auswischen ☹️. Aber wie sieht das heute aus? Könnte man Juristisch dagegen angehen? Da die Cousinen ja ihre eigenen Häuser bzw. Wohnungen haben.
Danke für die Hilfe