Ein Sohn aus Erbengemeinschaft hat Anteil von Mutter geerbt und die anderen 3 Geschwister ausbezahlt

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es kann sein dass sie nur das Wohnrecht hat...dazu müßte man den Notarvertrag in Händen haben...

die Pfege - egal in welcher Form -** kann muss** durch einen Betreuer vom Amtsgericht eingestzt werden..bzw geregelt werden...

desweiteren ist die Frage ob sie in der Wohnung bleiben kann?

im Falle einer Heimaufnahme könnte das Wohnrecht - durch einen Betreuer - in "Mark und Pfennig " für die Heimkosten - umgewandelt werden, ebenfalls durch einen Betreuer durch das Amtsgericht....

die moraliche Verpflichtung der Kinder für die Mutter bleibt....im FAlle einer Heimaufnahme würde das Gericht oder andere Stellen prüfen wieweit die Kinder Unterhaltspflichtig sind.

Danke auch alles Gute für Euch und die Mutter.

Den NotAR- Vertrag würde ich beim Notar nochmal anfordern oder aber bei den entfernteren Brüdern um eine Kopie bitten. Das Wohnrecht ist im Grundbuch des Hauses eingetragen. Dort steht verbindlich drin, was der Mutter zusteht. Also, was umfasst das Wohnrecht, Essen?, wer bezahlt Strom, Heizung, gibt es ein Taschengeld, muss sie Müllgebühren usw. bez. ( also die sog. Nebenkosten einer Mietwohnung). Es kann auch eine Regelung für den Pflegefall getroffen worden sein, oder eben nicht. Das was im Grundbuch eingetragen ist muss vom Hausbesitzer geleistet werden, auch wenn das Haus verkauft wird, oder wenn der Sohn verstirbt vor der Mutter, was seine Erben DANN leisten müssen. Der Hausbesitzer kann sich beim Grundbuchamt davon eine aktuelle Kopie besorgen. Wenn das Haus seit über 10 Jahren im Besitz des Bruders ist, muss er nicht befürchten, das es das zu Lebzeiten der Mutter übergebene Haus zurückgeben muss, um z.B.ein Pflegeheim zu bezahlen. Menschlich gesehen sind alle Kinder verpflichtet, sich um die Mutter zu kümmern. Leider bleibt es oft an den Frauen hängen. Wenn die Mutter dement ist, muss ein Betreuer bestellt werden. (Hausarzt/Caritas/etc.) Betreuer kann ein Kind werden, dies kann von einer geistig fitten Mutter per Vertrag bei einem Notar festgelegt werden. Betreuer kann aber auch vom Amtsgericht festgelegt werden, es gibt Berufsbetreuer. Die betreuen manchmal 100 Personen und regeln im Schnellverfahren einzelne Bereiche. Dann kann aber kein Kind mehr irgendwas organisieren. Der Betreuer wird bestellt für verschiedene Bereiche:-Gesundheit (welcher Arzt, darf operiert werden, darf ins Krankenhaus einweisen, darf lebensverlängernde Massnahmen zulassen oder verbieten) 2. Bereich Finanzen der Betreuer entscheidet über das gesamte Geld, darf ein Pullover gekauft werden, wird Seife benötigt, wieviel Frseurbesuche, wieviel Taschengeld 3. der Betreuer bestimmt den Aufenthaltsort der Mutter: nur der Betreuer darf entscheiden, ob Mutter zu Hause bleiben darf oder in welches Heim sie muss. Und wie beerdigt wird und wo. Diese verschiedenen Betreuungsbereiche können auch aufgeteilt werden, z.B. Finanzen werden von der Tochter verwaltet (vorausgesetzt Mutter schafft es noch fit zum Notar.) Manchmal akzeptiert das Amtsgericht auch Verwandschaft als offizielle Betreuer, Das macht aber viel Arbeit - ohne Bezahlung natürlich. Unterlagen zu diesem komplexen Thema gibt es bei der Verbraucherberatung Patienten verfügung, Betreuung. Und falls die Situation dafür sorgt, das Mutter über den Arzt eine Pflegestufe bekommt und ins Heim kommt, sine alle Kinder verpflichtet der Mutter Unterhalt zu zahlen, wenn das eigene Geld nicht ausreicht. Es gibt Freibeträge für die Verdiener mit eigenem Einkommen, aber kein SOHN kann sich dann raus ziehen, Das kann seehr teuer werden für Gutverdiener. Da ist nix mehr mit Urlaub. Seit froh das Ihr 4 kinder seit. Man muss sich zusammensetzen und alles bereden. Jeder kann etwas leisten und muss etwas leisten, Sonst müssen alle bezahlen. ALLES Gute.

Der Sohn im Haus steht auf dem Standpunkt, dass die Mutter nur das Wohnrecht habe aber kein Anrecht auf weitere Betreuung

Ich denke, dass dies so richtig ist. Dies heisst aber noch lange nicht, dass Du (als einzige Tochter) die Betreuung alleine auf Deinem Rücken austragen musst! Da müssen alle mit ran! Ich würde mich da noch bei einem Notar erkundigen. Betreff Pflegeheim.....