Wohnrecht für Mutter löschen lassen

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Ich fürchte, dass Deine Chancen für eine Tilgung des Wohnrechts ziemlich schlecht stehen. Denn auch wenn Deine Mutter vorerst ausziehen sollte, kann sie immer noch argumentieren, dass sie im Fall des Falles (was auch immer das sein mag) wieder zurück möchte - es sei denn, sie wäre dement oder gebrechlich und aus diesem Grund gar nicht in der Lage, von ihrem Wohnrecht Gebrauch zu machen. Die Enterbung ist meines Erachtens anfechtbar, da es wohl sicher keinen Verstoß gegen die guten Sitten darstellt, wenn Du Deine Familie nicht verlässt, um Deiner Mutter zu Diensten zu sein. Allerdings sehe ich das Problem, dass in vertikaler Verwandtschaftslinie (Eltern - Kinder) nicht nur die Eltern die Verpflichtung haben, für ihre Kinder zu sorgen, bis sie selbsterhaltungsfähig sind, sondern umgekehrt auch die Kinder den Eltern gegenüber in die Pflicht genommen werden können. Im Bezug auf die aktuelle Situation könnte das unter Umständen bedeuten, dass Du möglicherweise verpflichtet bist, das Haus, für welches das Wohnrecht besteht, in einem bewohnbaren Zustand zu halten, wenn Deine Mutter dazu selbst nicht in der Lage ist. Dies allerdings wohl nur unter der Voraussetzung, dass sie überhaupt noch in der Lage wäre, von ihrem Wohnrecht Gebrauch zu machen Das Verhalten Deiner Mutter ist gelinde gesagt etwas unkonventionell und lässt entweder auf einen tief sitzenden Beziehungskonflikt schließen, oder aber Deine Mutter ist dement und weiß nicht mehr recht, was sie tut. In letzterem Fall bestünde eventuell die Möglichkeit, ihre Rechts- und Testierfähigkeit anzuzweifeln und von einem psychiatrischen Gutachter überprüfen zu lassen - sollte sich herausstellen, dass sie nicht mehr im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte war, als sie Dich enterbt hat (sofern das tatsächlich der Fall ist und nicht bloß eine leere Drohung war), könntest Du zumindest ihr Testament mit guter Aussicht auf Erfolg anfechten lassen. Wie auch immer, wäre es äußerst ratsam, sich nach einem guten Rechtsbeistand umzusehen und mit diesem die verschiedenen möglichen Szenarien durchzuspielen. Ich selbst war in den letzten Jahren und bin bis heute auch immer wieder gefordert, mich mit derlei Mist herumzuschlagen, und wünsche Dir als Leidensgenossin von Herzen Alles Gute! Alte Menschen machen es einem manchmal nicht leicht, dass man ihnen ein langes Leben wünscht!

birthe11 
Fragesteller
 11.04.2015, 00:25

Danke, so in der Richtung hatte ich vermutet. Bleibt nur die Frage wie man das Haus erhalten soll, wenn die Belastung im Grundbuch steht und damit weder Verkauf noch Vermietung noch Selbsteinzug möglich ist. Letzteres kommt eh nicht in Frage. Und den anderen Erlös würde ich eh nur nutzen, um für meine Mutter aufzukommen.

imager761  12.04.2015, 07:03
@birthe11

Belastung im Grundbuch steht und damit weder Verkauf noch Vermietung noch Selbsteinzug möglich ist.

Genau das ist eben Sinn eines Wohnrechts, es in jedem Fall lebenslänglich beanspruchen zu können und Verkauf, Vermietung oder Fremdnutzung als Berechtigte auszuschliessen. Was genau war daran denn unklar, als man den Vertrag schloss?

imager761  12.04.2015, 07:01

Tatsächlich besteht keinerlei Anfechtungsrund eines Testamentes, in dem man von der gesetzl. Erbfolge ausgeschlossen auf seinen Pflichtteil gesetzt würde :-)

Eine gewillkürte Erbfolgeregelung ist legitimes Recht eines Jeden :-O

Richtigerweise erlischt ein Wohnrecht nur durch Tod des Berechtoigten oder einvernehmliche Löschung. Letztere könnte man durch einen Ergänzungspfölger oder Betreuer vornehmen lassen, wenn feststünde, das eine Inanspruchnahme ausgeschlossen wäre, etwa durch Notwendigkeit vollstationärer Pflege.

Selbst dann würde eine Löschung aber nur gegen Abstandszahlung i. H. fiktiiver Mietzahlungen für die Dauer stat. Lebenserwartung erfolgen. Wer eine derartige Belastung übernimmt, muss schon wissen, was lebenslanges Wohnrecht bedeutet.

G imager761

birthe11 
Fragesteller
 12.04.2015, 23:40
@imager761

Da war ich wohl ganz schön blöd, als einziges Kind eine gute Tochter sein zu wollen und meinen Eltern ein Haus zu bauen, ihnen ein Wohnrecht und damit Sicherheit zu geben! Jetzt hat sich die Situation geändert und meine Mutter verlangt, dass ich meine Familie verlasse um für sie zu sorgen. Da ich dies ablehne, will sie mich damit finanziell ruinieren. Fazit: Sei keiner so blöd wie ich!

Auch wenn es deine Mutter ist, such dir da am besten rat bei einem Anwalt hier kann dir gllaube ich keiner helfen

Erst mal kann deine Mutter dich nicht so einfach enterben, weil dir immer ein Pflichteil zu steht. Da sie dich auch nicht mehr sehen will, müsstet du auch keine Skrupel haben und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Hallo,

um das Wohnrecht löschen zu lassen, brauchst du die Zustimmung deiner Mutter beim Notar.