Wie sieht es hier jetzt datenschutzrechtlich aus (ausgesprochene Drohung bei Anzeige, Täter will Adresse herausbekommen)?
Hallo,
ich wurde gestern Abend relativ grundlos von einem Mann im McDonalds ins Gesicht geschlagen. Die Verletzung war zwar nicht so wild, aber ich habe dennoch die Polizei gerufen und es gab auch einige unparteiische Zeugen, die für mich aussagten (Videobänder wollten sie sich auch noch angucken)...
Nun hatte diese Person aber noch sehr viele Leute bei sich und während die Polizei noch auf der anderen Siete des Ladens Leute befragte, sprachen diese und der Täter selbst mit gegenüber mehrere Drohungen aus.
"Das wirst du bereuen", "Wir werden deine Adresse rauskriegen und vorbei kommen"
Laut Polizistin gilt das aber rechtlich nicht als Drohung und als ich den Strafantrag wegen Körperverletzung unterschrieben habe, habe ich mal gefragt, wie das aussieht mit der Adresse.
Sie meinte, dass von der Polizei aus meine Adresse nicht weitergegeben wird, aber wenn der Anwalt des Täters Akteneinsicht fordert, könnte dadurch theoretisch die Adresse an den Täter kommen...
Ist das nun wirklich so einfach und was könnte ich sonst noch machen? Ich schätze den Mann durchaus als jemanden ein, der solche Drohungen wahrmachen könnte -.-
4 Antworten
wenn der Anwalt des Täters Akteneinsicht fordert, könnte dadurch theoretisch die Adresse an den Täter kommen...
Das wäre die erste Möglickeit an Deine Adresse zu kommen.
Die nächste Möglichkeit ist, wenn er ein Anklageschrift erhält, da stehst Du als Zeuge aufgeführt mit Anschrift drin.
Die allerletzte Möglichkeit ist bei der Verhandlung, da wirst Du als Zeuge geladen und musst bei den Angaben zur Person auch Deine Adresse angeben.
Nur wenn er keine Akteneinsicht beantragt und er einen Strafbefehl bekommt und diesen akzeptiert erfährt er Deine Adresse nicht.
Das klappt leider nicht, wie ich in meiner Antwort oben klar ausgedrückt habe.
Aus Akten darf nichts entfernt werden und wird es auch nicht. Das würde sofort auffallen, da die Seiten durchnumeriert werden.
ich finde es richtig absurd, dass auf der einen Seite heiss über Datenschutzverordnung verhandelt wird und auf der anderen Seite in solchen Fällen mit Drohung so einfach die Adresse weitergegeben werden kann (Polizist sagte mir am Telefon noch, dass gegen einen Geldbeitrag auch die Adresse über das Einwohnermeldeamt erfragt werden kann)... Welche Relevanz hat die Adresse des Klägers auf einer Anklageschrift?
Ich werde nun aus Angst die Anzeige zurückziehen. So möge das Böse auf diese Art und Weise gewinnen....
Das hat mit Datenschutz nichts zu tun.
Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht dem Gericht gegenüber sämtliche Beweismittel, wozu auch Zeugen gehören, zu melden. Diese werden ja durch das Gericht geladen, dazu ist eine ladungsfähige Adresse notwendig. Die Beweismittel, also auch die Zeugen, sind in der Anklageschrift zu benennen. Die Anklageschrift muss auch dem Beschuldigten zukommen, da er das Recht hat eventuell selbst irgendwelche Beweise vorzubringen. Dazu ist es eben auch notwendig dass er die Beweismittel kennt, somit auch die Zeugen.
Für eine ordnungsgemässe Prozessführung ist es unerlässlich die Identität der Zeugen zu prüfen, damit diese Angaben ins spätere Urteil aufgenommen werden können.
Ob Du die Anzeige noch zurückziehen kannst ist nicht sicher, die Staatsanwaltschaft entscheidet ob öffentliches Inreresse vorliegt oder nicht. Bei öffentlichem Interesse wird sie Anklage erheben. Wenn das Gericht die Klage annimmt, wirst Du vom Gericht als Zeuge geladen, musst erscheinen und wahrheitsgemäss aussagen.
Zu den übrigen Antworten gilt noch anzumerken, dass die Gerichte Drohung gegen und Einschüchterung von Zeugen oder von Opfern gar nicht mögen. Meine Anregung: Sicherung von persönlichen Wertgegenständen und von Haustieren aus deiner Wohnung an einen Drittstandort bis die Verhandlung vorüber ist. Solche Dinge werden immer als erstes attackiert.
Ich würde dir raten, einfach abzuwarten und im Alltag die Umgebung im Auge behalten.
Am besten das Lokal meiden, in dem das vorgefallen ist.
Also meiner Meinung nach würde ich das als Drohung wahrnehmen. Stellt sich nur die Frage, ob der Täter nur aus Langeweile so komisch agressiv reagiert, oder ob du ihn indirekt irgendwie beleidigt oder bedrängt hättest... es gibt schon komische Typen.....
er war defnitiv auf Streit aus. Hatte mich angesprochen mit zusammenhanglosen Sätzen und als ich nachgefragt habe, kam er direkt auf mich zu
Solche Leute kann man auch wegen Belästigung anzeigen....
Das sind Menschen, die sind einfach streitlustig. Ignorieren. Sobald er nochmal handgreiflich wird, schnell reagieren.
Notwehr ist kein Verbrechen.
Scherzensgeld verlangen. Hiffentlich wird des dazu nie kommen :(
Liebe Grüße und viel Glück.
ich bin schon dabei zu überlegen die Anzeige fallen zu lassen... die Verletzung ist nämlich wirklich mickrig.Auf der anderen Seite hat er es natürlich schon verdient -.-
Deine Entacheidung. Ich wäre auch eher passiver, da der Täter sehr hitzköpfig erscheint.
Auch in der Anklageschrift wir Deine Ladeadresse angegeben sein wenn es zu einer Verhandlung kommt,aber ein Anwalt kann immer Akteneinsicht beantragen,und darin ist Deine Adresse,aber das wäre möglich wenn wirklich eine Gefahr für Dich besteht,das zB wenn der Täter schon einschlägig vorbestraft ist
Schutz des Opfers durch Verheimlichung der Anschrift
So kann das Opfer unter gewissen Voraussetzungen verlangen, dass seine Anschrift geheim bleibt, das heißt, dass niemand Kenntnis über den Wohnort des Opfers erlangt. Stattdessen kann z.B. die Kanzleianschrift des Anwaltes angegeben werden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-rechte-habe-ich-als-opfer-einer-straftat_027524.html
Du kannst aber beantragen das du Anonym bleiben willst (eben wegen der Drohung) und dann wird aus der Akte deine Adresse etc. entfernt. Alles was bleibt ist dein Name.