Kann man wegen Beleidigung von der schule fliegen?

4 Antworten

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Ja, kann man.

Das ist auch schon öfters passiert.

Es könnte unverhältnismäßig im Einzelfall sein, aber bei diesen Fällen hat der Beleidiger dies so angestellt, dass es nicht klar war, wer damit zu 100% gemeint ist.

Ansonsten fliegt man wegen erheblicher Beleidigungen, welche man öffentlich gegen einen Lehrer ausstößt, und das Internet ist öffentlich, von der Schule.

Fett und voll ekelig, das ist deutlich über der Grenze, dafür kann man fliegen.

Man kann gar bei solchen Beleidigungen gar gegen Mitschüler von der Schule entfernt werden. Auch das ist schon möglich.

Möglich bedeutet, es muß nicht passieren. Steht aber der Direktor und das Lehrerkollegium zusammen, dann heißt es Abmarsch in die Freizeit, vor allem dann, wenn dies nicjht er erste Fall war.mit dem er aneckt.

Mal abseits dessen, dass das auch strafrechtlich ein nachspiel haben kann, ja gar zivilrechtlich Abmahnungen und Unterlassungserklärungen verschickt werden können, was erheblich Geld kostet.

Wenn die Dame voll zulangt, kann Dein Kumpel schonmal sein Moped verkaufen, denn der Erlös ist weg und eine Schule hat er auch nicht mehr.

Man sollte mit sowas sehr sehr vorsichtig sein.

Schlimmstenfalls ja, wenn der Schüler bereits vorher auffällig geworden war und bereits Verweise erhalten hat.

Es kann auch zusätzlich eine Anzeige kommen,.

das wird wahrscheinlich ziemlich ärger geben aber ich denke nicht, das er fliegt. :)

ja beleidigung ist von gesetzes wegen ein straftatbestand. kann auch ne anzeige geben