Kann man während dem Einbürgerungsprozess heiraten?

1 Antwort

Heiraten kann man immer, in jeder Phase der Staatsangehörigkeit. So lange aber die Einbürgerungsurkunde noch nicht ausgehändigt ist, gilt bei der Prüfung der Ehefähigkeit aber immer noch die bisherige Staatsangehörigkeit. Dazu werden gewöhnlich Dokumente aus dem Ursprungsland benötigt (z. B. Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis bzw. Befreiung davon durch Oberlandesgericht). Der Papierkram ist also u. U. enorm und außerdem mit erheblichen Mehrkosten (Übersetzungen, höheren Standesamtsgebühren) verbunden. Dies fällt nach der Einbürgerung alles weg.

Es nun abzuwägen, diese Prozedur auf sich zu nehmen, oder mit der Eheanmeldung beim Standesamt bis zur Einbürgerung zu warten. Vielleicht kann die Einbürgerungsbehörde schon einen voraussichtlichen Termin nennen, bis wann dies so weit ist.

donutpie 
Fragesteller
 08.08.2017, 12:07

Vielen Dank !