Betreuung und heiraten-geht das?

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§ 1304 BGB

Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.

Ich finde der Satz ist ziemlich eindeutig.

Weiter verlangen § 1310 und 1311 BGB, dass der Eheschließende höchstpersönlich erklären muss, dass er die Ehe schließen will. Ein geschäftsunfähiger kann höchstpersönlich gar keine Willenserklärungen abgeben. Ein nur beschränkt Geschäftsfähiger schon, wenn er zu dem Zeitpunkt zurechnungsfähig ist.

Dazu wird das Betreuungsgericht sowie die Betreuungsstelle angehört und darüber entscheiden. Es kommt darauf an, ob die Betreute Person geschäftsfähig ist. Ich werweise hier auf § 1304 BGB. Geschäftsunfähigkeit. Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.

Grundsätzlich geht das. Mit der Betreuung oder dem Betreuer hat das gar nichts zu tun. Das Standesamt prüft nur, wie bei allen anderen Menschen, die Ehefähigkeit. Ist die Ehefähigkeit gegeben, kann niemand etwas gegen die Heirat unternehmen. Der Betreuer hat überhaupt kein Mitspracherecht bei der Frage der Heirat. Er kann allenfalls ein paar (wichtige) Überlegungen vor der Ehe anstoßen.

Ja, das geht und der Betreuer muss immer und ausschließlich im Willen des betreuten handeln und zu dessen Wohl entscheiden.

LG und alles Gute!

kommt drauf an, warum derjenige Betreuung braucht; Einzelfallentscheidung; könnt ja auch sein, dass der / die Zukünftige hinterm Geld her ist, nö?