Kann man von einem Azubi verlangen Freitags das Büro zu fegen?

25 Antworten

Klingt eher, als würdet ihr das Geld für die Putzfrau sparen wollen. "Seinen Arbeitsplatz" hält man wohl jeden Tag sauber, und nicht nur freitags. Der Azubi ist nicht bei euch angestellt, um hinter euch herzuwischen, und warum der Ingenieur das dann nicht ebenfalls machen kann, erklärt sich für mich auch nicht von selbst. Der Azubi hat nen Vertrag, wo seine Aufgaben klar drinstehen: der ist nicht zum Putzen da (es sei denn, er macht ne Raumpflegerausbildung) und nicht zum Kaffee-kochen. Fürs Betriebsklima find ich deine Einstellung jedenfalls nicht okay - wenn da schon an Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung gedacht wird..... Da habt ihr es ja wohl schön tagsüber im Büro......

speedy7910 
Fragesteller
 15.04.2010, 11:07

Also bitte!!! In der Frage steht drin, dass es sich um keine Dauerbeschäftigung handelt! Wir reden hier von Freitags 30 Minuten mit dem Feger durch's Büro gehen. Mit den anderen Arbeitsplätzen hat er nichts zu tun. Auch das was gespült wird ist fast alles vom Azubi, bis auf 4-5 Tassen... Aber danke für die Antwort...

diewildeHilde  15.04.2010, 11:12
@speedy7910

Du schreibst aber in der Frage nicht, daß er seine eigenen Tassen einmal die Woche zu spülen hat (was legitim ist), sondern daß er sich weigert, das Büro zu fegen. In deinen Kommentaren sprichst du auch eher von allgemeinem Saubermachen einmal die Woche. Wenn jeder sein Geschirr selbst direkt wegspült, ergibt sich das Problem gar nicht erst. Wenn einmal die Woche Grundreinigung von ner Fachkraft gemacht wird, auch nicht. Ansonsten überlegt doch mal, ob dieser Grundputz nicht von allen zusammen am End der Woche gemacht wird. Auch die anderen Mitarbeiter werden wohl nicht über den Boden schweben..... Der Azubi ist jedenfalls nicht fürs Putzen da. Und mit Arbeitsverweigerung hat das auch nichts zu tun, wenn er es nicht macht, sondern eher mit "Rumsauen".

speedy7910 
Fragesteller
 15.04.2010, 11:18
@diewildeHilde

Grundputz? Also das wäre bei mir Toiletten putzen, Büro nass wischen usw. aber das Büro gerade mal mit dem Feger oder Staubsauger kurz vom Grobschmutz reinigen? In der Frage steht klar, dass es 1x in der Woche ist. Das sind nicht mal 30 Minuten!!!

diewildeHilde  15.04.2010, 11:53
@speedy7910

Wenn es so läppisch ist: warum machst du es dann nicht selbst? Klingt, als wäre es deine Firma. Damit gehst du mit gutem Beispiel voran und der Streit wäre beendet.

speedy7910 
Fragesteller
 15.04.2010, 14:06
@diewildeHilde

Darum geht es doch nicht. Den Hauptputz mache ich schon seit Jahren! Hier geht es darum, ob ein Azubi solche läppischen Aufgaben verweigern kann!!! Wie ich schon mal sagte gehören solche Aufgaben für mich zur Ausbildung dazu. Wir knechten doch damit neimanden, aber der Azubi lernt auch einen gewissen Ordnungssinn und das solche Aufgaben - gerade in einem kleineren Betrieb - mal dazu gehören.

diewildeHilde  15.04.2010, 17:30
@speedy7910

Ordnungssinn sollte er von seiner Mutter beigebracht bekommen haben. Mit der Ausbildung in dem Betrieb hat es nichts zu tun. Sag ihm klar, daß er seinen Kram sauberzuhalten hat - alles andere kannst du sicherlich nicht erzwingen. Ich bin der Meinung, in einem kleineren Betrieb kann da ruhig jeder mal ran; also AUCH der Azubi. Dann wird er sich auch sicherlich nicht weigern. Aber ihm das abzuverlangen, nur weil er der Azubi ist; da kann ich verstehen, daß er es nicht machen will. Wenn wir deine Worte wörtlich nehmen, werden alle anderen Mitarbeiter es ebenfalls in der Ausbildung so beigebracht bekommen haben: dann sollte es denen leicht fallen, dieses Wissen jetzt auch anzuwenden - sonst ist es ja für nix gut.

diewildeHilde  15.04.2010, 17:41
@diewildeHilde

Um es abzuschließen: Du hast eine Frage gestellt, ob du das so verlangen kannst. Es haben dir mehr als 5 Leute mit "nein" geantwortet. Du selbst wirst Möglichkeit haben, bei der IHK nachzufragen, es wird eine Stellenbeschreibung geben. Wenn dort nicht "freitags putzen" drin steht, wirst du schlechte Karten haben. Natürlich ist es in kleineren Betrieben so üblich, dagegen wird hier keiner was sagen. Aber nur weil etwas üblich ist, heißt das nicht, daß du gleich mit einer Abmahnung winken kannst, wenn der Azubi sich auf seine Ausbildung konzentrieren möchte. Es mag von ihm leicht ungeschickt sein, aber im Grunde hat er Recht: es gehört nicht zur Ausbildung, also kann er dazu nicht verpflichtet werden. Mir ist klar, daß du jetzt gerne von allen ein lautes "ja" hier gehört hättest, aber man kann sich hier keine Antworten wünschen, wie sie einem am besten in den Kram passen. Ich bleibe dennoch bei meiner Meinung: Wenn ein gutes Betriebsklima herrscht und alle an einem Strang ziehen, wird sich KEINER wehren, wenn es um so was geht, auch nicht der Herr Ingenieur. Denn dann ist allen daran gelegen, daß es angenehm bleibt.

phoinic  15.04.2010, 19:37
@diewildeHilde

Ich bin da nicht so deiner Meinung. Auch in der Arbeit lernt man seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Es gibt so einiges was man da noch lernen "muss" dass man zuhause ganricht mitbekommen haben kann. z.B. Ein Handwerker wie er seine Werkzeuge sauber hällt und auch beim Kunden sauberkeit walten lässt, was macht man und was nicht. usw usw. Ich sehe das wie der Fragesteller. Allerdings gebe ich dir da recht das man da vielleicht sogar mal mit gutem Beispiel vorran geht und dem Auszubildenden somit auch mal zeigt das er nicht nur der einzige ist der für sowas Verantwortlich ist.

speedy7910 
Fragesteller
 16.04.2010, 07:07
@phoinic

Richtig. Howina liegt hier völlig falsch, denn auch die IHK sagt das so aus, dass die Erziehung in der Ausbildung beinhaltet ist, da z.B. nicht jede Mutter dies so getan hat. Eine Ausbildung ist ein Lebensabschnitt der einen jungen Menschen auf das Leben vorbereiten soll und somit gehört es dazu. Zu den 5 Personen. Teilweise sind die Bewerkungen nicht realitätsnah und wenn Du die mal liest, die mir Recht geben, wirst Du erkennen es sind deutlich mehr. Es geht auch niemand auf den Azubi zu und sagt - "Hey Du bist das Azubi Du musst hier den Dreck wegmachen." Es geht darum, das er einfach sagt, dass er dies nicht macht.

speedy7910 
Fragesteller
 16.04.2010, 07:34
@phoinic

Und noch was. Ich habe jetzt mehrfach darum gebeten nicht die eigene soziale Meinung zu sagen, sondern sachlich fachliche! Dies bedeutet, dass mir jemand antworten soll, der sich damit auskennt! Da Du auf die IHK verweisst, dass es dort nicht drin steht, aber ich genau bei der IHK gelesen habe, dass es dazu gehört, erkenne ich - howina hat leider nicht dieses Wissen... Tut mir Leid das ich dies so deutlich sagen muss!

diewildeHilde  16.04.2010, 07:55
@speedy7910

Auch da liegst du falsch, aber nach meinem beruflichen Hintergrund wurde ja nicht gefragt. Sicher soll man einem Azubi beibringen, seine Werkzeuge in Ordnung zu halten - aber seine eigenen Kaffeetassen abzuspülen ist nicht Teil der Ausbildung, sondern so was kriegt man von zu Hause mit. Aber es ist auch offenbar müßig. Ich schätze, es sind alle froh, wenn dein Azubi seine Ausbildung mit Erfolg abschließt und sich dann nen anderen Job sucht. Denn Du wirst ihn sicher nicht übernehmen, wegen seiner angeblich mangelnden Einsatzbereitschaft. Als wir damals eigenständig mal ne Gruppenveranstaltung machen wollten, und das Büro gründlich aufräumen und putzen wollten (freiwillig übrigens!), da kam uns der Betriebsrat dazwischen, die meinten, wir dürften das überhaupt nicht - Überstunden durften wir nicht machen, unbezahlt dort arbeiten auch nicht, und Arbeiten, die nicht im Lehrplan stehen, durften wir auch nicht ausführen (eben putzen). Man muß ja nun mal alles nachweisen, was man wann macht, muß Wochenberichte führen - und darauf wurde bei uns SEHR genau geachtet. Hat auch nichts geschadet, hatte auch was mit Ordnung-halten zu tun.

Hab diesen Artikel auf einer Ratgeberseite für Azubis gefunden, ist meiner Meinung nach geanu richtig: Immer nur die Werkstatt ausfegen oder im Büro stupide Ablagearbeiten machen? Nein, Auszubildende haben ein Recht auf Ausbildung, genauer: auf qualifizierte Ausbildung! Dem gegenüber steht die Pflicht, sich zu bemühen, die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Natürlich ist es zumutbar, den eigenen Arbeitsbereich sauber zu halten oder Routinearbeiten zu übernehmen, die auch einmal zum künftigen Berufsalltag gehören werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie ständige Botengänge oder sinnloses Wiederholen von Dingen, die bereits gelernt wurden, sind jedoch nicht zulässig.

Sonderzeichen2  15.04.2010, 11:00

Außerdem ist mir noch das hier eingefallen: So ein Ausbildungsverhältnis ist ein Geben und Nehmen, auf beiden Seiten. Jetzt nur die Ausbildung zu nehmen und sich ansonsten Freiheiten/Frechheiten herauszunehmen, wie ein Angestellter nach 20 Jahren, das zeugt von Arroganz und einem Anspruchsdenken, dass mir irgendwie typisch für einen Teil der heutigen Jugend zu sein scheint.

speedy7910 
Fragesteller
 15.04.2010, 11:50
@Sonderzeichen2

Auch hier nochmal. Wir reden hier von keiner Dauerbeschäftigung. Unser Azubi hat alle Freiheiten. Er bekommt Aufgaben die er selbständig erledigt. Er kann seinen Urlaub frei wählen usw. Für mich zählt in erster Linie die Erledigung der Arbeit. Wenn der Azubi dann noch Zeit für andere Dinge hat - gerne! Er ist zu 99% mit fachlichen Dingen beschäftigt. Dieses 1% ist dann halt mal die Tätigkeit, die ich als Azubin noch viel stärker in meiner Ausbildung machen musste - Mädchen für alles... Ich hätte mich niemals gewagt Widerworte gegenüber meinem Chef zu äussern, denn dafür mache ich nun mal eine Ausbildung. Hier lerne ich auch mich unterzuordnen, Anordnung von höhergestellten Folge zu leisten. Dazu gehört auch Disziplin, und Ordnung. Und natürlich bin ich das letzte Glied in der Kette. Es geht hier nicht darum kontinuierlich Drecksarbeiten zu erledigen.

Sonderzeichen2  15.04.2010, 13:41
@speedy7910

Ich bin vollkommen Deiner Meinung! Meine Postings sollten nichts anderes aussagen. Deine Anfrage klang auch nicht danach, dass Du ihm immer nur die Drecksarbeit aufbürden wolltest, sondern dass Du in meinen Augen ganz vernünftige Forderungen gestellt hast. Ich wünsche Dir mit Deinem nächsten Auszubildenden mehr Glück.

Also eigentlich wollte ich hier qualifizierte Aussagen haben. Bitte antwortet nur auf die Frage. Ich kann doch unmöglich hier die Situation komplett darstellen. Das es sich hier um ca. 10 Minuten handelt, die ich schon einfach mal pauschal zu 30 gemacht habe und das der Azubi als vollwertige Arbeitskraft bei uns gesehen wird habe ich ja schon mehrfach dargestellt. Ich möchte nur beantwortet haben, ob es zu den Aufgaben gezählt werden kann? Und? ...ob dies einer Arbeitsverweigerung gleich kommt. Alle anderen Mutmassungen haben hier nichts zu suchen. Also bitte nochmal an die, die mir da rechtlich etwas zu sagen können!

diewildeHilde  16.04.2010, 11:09

Du hast doch selbst schon gesagt, daß du dich bei der IHK kundig gemacht hast, und daß es laut denen okay wäre. Welche Antwort möchtest du denn jetzt noch hören? Wenn die sagen, das ist so, dann versuch dein Glück. Ich kenne es anders, aber meinen Kenntnisstand willst du ja nicht hören.

Eine ähliche Frage gab es schon mal.Man sollte dem Azubi klarmachen, das auch Ordnung und Sauberkeit zur Ausbildung und zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit gehört.

Lexa1  16.04.2010, 09:37
@Lexa1

wir haben gestern mal in der Firma über das thema geredet und es wurde auch recht unterschiedlich argumentiert.Dabei kam heraus, das sogar unser Geschäftsführer seinen Schreibtisch ab und zu mal feucht abwischt. Er ist das so gewohnt und seine Sekretärin hat den Schmutz ja nicht hingemacht. Ansonsten wird schon noch von einer Firma geputzt. Aber ab und zu ist selbst er sich nicht zu fein. Bemerkenswert.

klar. musste ich auch. Er kann sich weigern wenn es eine Putzfrau gibt oder wenn andere Kollegen also Festangestellte es nicht tun weil es eine andere Person tut. Nur es ihn machen zulassen weil er Azubi ist ist nicht rechtens!

fritzhund  15.04.2010, 10:47

D.h--genau meine Meinung......

DollyPond  15.04.2010, 10:50

DH - sehe ich auch so.