Kann man sich geleistete Rentenbeiträge wieder auszahlen lassen?

12 Antworten

Nein. Du kannst dir das Geld nicht auszahlen lassen und später auf Stastskosten leben.

Darum ist es eine Pflichtversicherung, dass niemand seine Altersvorsorge vorzeitig verprassen kann

Die Zeiten, in denen das möglich war, sind vorbei.

Das hatte vielen Frauen die Chancen auf eine eigene Rente genommen.

Ausnahme könnte sein, bei Verlassen der BRD (ohne Rentenansprüche erworben zu haben).

Alejandro1998  28.11.2020, 20:12

Das geht immer ich, wenn eine gewisse Zeit mindestens die Versicherungspflicht in der rv nicht mehr gegeben war

GutenTag2003  28.11.2020, 21:07
@Alejandro1998

Erzähle mehr ... und belege es

GutenTag2003  28.11.2020, 21:11
@GutenTag2003

Ergänzung

Das wird aber vor dem 67 Lebensjahr nichts/kaum etwas werden (können)

Was wird aus meinen Beiträgen, wenn ich keine Rente bekomme?

Jeder Euro zählt: Je mehr Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, desto mehr wächst im Prinzip auch Ihre spätere Rente. Allerdings gibt es eine Hürde: Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Konto fünf Jahre Beiträge sammeln, bevor Sie eine Gegenleistung erwarten können. Diese Wartezeit erfüllt nicht jeder. Wenn Sie sie nicht erfüllen, ist Ihr Geld trotzdem nicht verloren. Dann können Sie sich Ihre Beiträge erstatten lassen. Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen auch dann die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen, wenn sie die Wartezeit erfüllen. In welchen Fällen eine Beitragserstattung möglich ist, erfahren Sie in dieser Broschüre.

Alejandro1998  28.11.2020, 21:12
@GutenTag2003

Hab mit der drv telefoniert. Wenn man über einen gewissen Zeitraum Versicherungsfrei ist und höchstens 5 Jahre eingezahlt hat geht es

GutenTag2003  28.11.2020, 21:13
@Alejandro1998
und höchstens 5 Jahre eingezahlt hat geht es

Nicht höchstens sondern keine 5 Jahre

Alejandro1998  28.11.2020, 21:15
@GutenTag2003

Ja dann halt so 59 Monate wäre in jedem Fall okai. Bei mir wäre das zb möglich hatten sie gesagt

GutenTag2003  28.11.2020, 21:29
@Alejandro1998

Das kommt auf Dein Alter an und ob Du diese 60 Monatsbeiträge noch erreichen kannst.

Es sollen ja keine Sozialhilfeempfänger durch Beitragserstattungen produziert werden.

GutenTag2003  28.11.2020, 21:34
@Alejandro1998

Der Ausgangstext des FS war ...

Aber da ich derzeit verzweifelt auf der Suche nach Geldern für ein EFH bin wollte 

Das lässt nicht auf ein Alter von über 62 Jahren schließen.

Alejandro1998  28.11.2020, 23:38
@GutenTag2003

Wie gesagt ich kann diese 60 Beiträge nicht mehr erreichen

GutenTag2003  28.11.2020, 23:53
@Alejandro1998

Darum geht es bei der Frage des FS nicht.

Alejandro1998  29.11.2020, 01:03
@GutenTag2003

Habe nur das als grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt

Die Auszahlung ist nur dann möglich, wenn man noch keinen Rentenanspruch erworben hat - z.B. bei Verbeamtung, bevor man 60 Beitragsmonate erreicht hat oder bei Verzug ins Ausland.

Man bekommt in dem Fall aber nur den eigenen Anteil erstattet, nicht den Zuschuss des Arbeitgebers.

Nein, geht bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Falls Du noch eine private zusätzlich abgeschlossen hast: Da geht das, allerdings mit erheblichen Abschlägen.

Alejandro1998  28.11.2020, 20:12

Doch, wenn zb eine gewisse Zeit eine Versicherungsfreie Zeit vorlag

derajax  28.11.2020, 20:44
@Alejandro1998

Das alleine ist aber noch nicht ausreichend.

Alejandro1998  28.11.2020, 20:50
@derajax

Ich habe mich bei der drv diesbezüglich vor einiger Zeit erkundigt. Mir wurde mitgeteilt, dass das schon gehen würde. Wichtig ist zudem noch, dass man nicht länger als 5 Jahre eingezahlt hat

derajax  29.11.2020, 00:02
@Alejandro1998

Genau das meinte ich .. und man darf kein Recht zur freiwilligen Versicherung haben.

Alejandro1998  29.11.2020, 01:02
@derajax

Ja das stimmt. Aber das wäre bei mir der fall

turnmami  29.11.2020, 11:00
@Alejandro1998

Und dann muss man noch die Regelaltersgrenze erreicht haben! Ansonsten gibt es keine Erstattung!

Alejandro1998  29.11.2020, 11:33
@turnmami

Nein! Ich habe genau nachgefragt. Ich habe die bei weitem nicht erreicht aber werde eben verbeamtet und da geht das

turnmami  29.11.2020, 11:52
@Alejandro1998

Nur, wenn du Beamter auf Lebenszeit bist. Aber das sind Ausnahmen, die für die wenigsten gelten...

turnmami  29.11.2020, 11:53
@Alejandro1998

WO liest du beim FS eine Verbeamtung? Es geht hier nicht um DICH!

Alejandro1998  29.11.2020, 11:56
@turnmami

Ja ich hätte dann die Möglichkeit zur verbeamtung auf Lebenszeit in paar Jahren und damit die Option. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass es schon geht. Habe aber ja in meiner Antwort weiter oben geschrieben, dass ich es bezogen auf den FS so nicht beurteilen kann und man mehr Info bräuchte