Elternhaus wird überschrieben, wann Geschwister auszahlen?

12 Antworten

Hallo,

bitte gut prüfen, ob es Nießbrauch oder Wohnrecht sein soll.

Ein Nießbrauch kann auch für die Kosten des Pflegeheims Verwendung finden (nach Auszug).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wenn die Eltern dies im Vertrag bestimmen: wenn die Eltern den Nießbrauch fordern - würde ich das Haus nicht übernehmen wollen. Vor allem dann nicht, wenn du beabsichtigst das Haus mal selbst zu nutzen.

https://www.finanztip.de/niessbrauch/

Lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht ok, aber kein Nießbrauch.

Wenn die Eltern mal für die Unterbringung im Pflegeheim Sozialleistungen beziehen müssen- muss der Nießbrauch verwertet (vermietet) werden.

Wenn du deine Brüder jetzt ausbezahlst- dann nur gegen deren Unterschrift und Pflichtteilverzicht im Kaufvertrag.

Vor dem Hintergrund, dass Du Deine Brüder mit den 50.000 vermutlich hoffnungslos über den Tisch ziehst (fröhliches Familienleben danach!), fände ich es anständig, sie sofort auszubezahlen.

Tatsächlich wird das im Vertrag geregelt. Frag den Notar.

ass Du Deine Brüder mit den 50.000 vermutlich hoffnungslos über den Tisch ziehst

Steile These, wenn man den Wert des Hauses und das Alter der Eltern nicht kennt.

@lesterb42

Ja, ich lehne mich da ein bisschen aus dem Fenster. Ein Haus für 150k ist eine absolute Schrottimmobilie, bestenfalls für den Abriss geeignet. Und das wird es ja wohl nicht sein.

@Cwmystwyth
Ein Haus für 150k ist eine absolute Schrottimmobilie

Sieh mal ein wenig über deinen Tellerrand. Es gibt auch andere Regionen mit anderen Preisen. So wie "bei euch" ist es nicht überall.

@Cwmystwyth

Das kannst du so doch gar nicht sagen.

Wir haben damals unser Haus für gerade mal 80k gekauft, und es war ganz und gar keine Schrottimmobilie, Innenstadt mit Garten (900qm). Nur ist halt nicht überall Großstadt und deshalb gibt es in unterschiedlichen Regionen natürlich unterschiedliche Preise.

Für 150k wurden hier in der Gegend schon wirklich schöne Immobilien verkauft - klar, teilweise schon renovierungsbedürftig, aber eben kein "Schrott".

Nießbrauch und ein lebenslanges Wohnrecht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Und beide mindern den Wert des Hauses.

Es ist ganz wichtig, daß Ihr Euch alle an einen Tisch setzt, und Eure unterschiedlichen Interessen und Erwartungen darlegt.

Deine Eltern wollen die Sicherheit, lebenslang in dem Haus wohnen zu bleiben, aber was passiert bei Pflegebedürftigkeit?

So sehr Du Dich darüber freust, daß Du das Haus bekommen sollst, dieses „Geschenk“ hat einen Pferdefuß, solange die unausgesprochenen Erwartungen nicht auf dem Tisch sind.

Giwalato

Mit der Übertragung kann der Beschenkte das Grundbuch belasten, z. B. in diesem Fall für ein Darlehen über 100000 € zwecks Auszahlung an die Brüder. Allerdings können die Schenker im Schenkungsvertrag auch ein Belastungsverbot erklären. Dies sollte also möglichst noch vor Vertragsabschluss besprochen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung