Darf ich auf einem Behindertenparkplatz legal parken?
Habe am Wochenende beim Einkaufen auf einen Behindertenparkplatz gestanden und im Wagen auf meine Frau gewartet, da wir nur eine Kleinigkeit benötigten. Es kam ein Fahrzeugführer der keine Behinderung hatte und bat mich den Parkplatz für Ihn zu verlassen, was ich freundlicherweise auch tat. Seine Frau auf dem Beifahrersitz war auf einen Rollstuhl angewiesen. Und ich habe mal gehört das der Fahrzeugführer selbst einen Behindertenausweis besitzen muss um so einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen zu können. Und was noch dazu kam, ist, dass gegenüber direkt noch ein Parkplatz frei war. Er hätte ja auch diesen Parkplatz nehmen können. Und jetzt möchte ich wissen wie das gesetzlich geregelt ist?
10 Antworten
es ist nicht richtig dass der fahrer behndert sien muss?
wenn eine person mit ausweis und das seiht so aus wenn ein rollyfahrer dabei war hat er wohl den blauen ausweis?
auf dem behinderten parplatz dürfen nur aG mit blauen ausweis parken?
du warst also im unrecht?
also bitte lasse einen behinderten parkplatz immer frei so ist auch das §
Auf einem Behindertenparkplatz darf man nur stehen, wenn man einen entsprechenden Ausweis hat. Du durftest da also nicht mal kurzzeitig stehen und der Mann hätte, wenn du dich geweigert hättest, ohne weiteres die Polizei holen können, die deinen Wagen notfalls hätte abschleppen lassen.
Und es ist absolut egal, ob der Fahrer selbst den Ausweis hat oder eine Person, die mit im Auto mitfährt. Ohne diese Person darf ein nicht behinderter Fahrer den Parkplatz natürlich auch nicht benutzen, selbst dann nicht, wenn er den Ausweis dabei hat.
Und ich habe mal gehört das der Fahrzeugführer selbst einen Behindertenausweis besitzen muss um so einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen zu können.
Das ist kompletter QUATSCH.
Das wäre auch komplett unlogisch - Die StVO sagt zu Behinderten-Parkplätzen:
"Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie auf blinde Menschen." - StVO Anlage 3, Erläuterungen zu den Zeichen 314 bzw. 315, jeweils Nr. 2.d)
Wie soll denn bitteschön ein blinder Mensch selber ein Fahrzeug führen?
Sogar ein Taxi darf dort parken, wenn es eine berechtigte Person befördert.
Habe am Wochenende beim Einkaufen auf einen Behindertenparkplatz gestanden und im Wagen auf meine Frau gewartet, da wir nur eine Kleinigkeit benötigten.
Das kann man in dem Fall vielleicht tolerieren, weil man es als "Halten" interpretieren kann - wenn es länger als 3 Minuten gedauert hat, ist es aber trotzdem "Parken" und damit genau so verboten wie z. B. in einer Bushaltestelle oder unter dem Zeichen "eingeschränktes Halteverbot".
, was ich freundlicherweise auch tat.
Das war nicht "freundlicherweise", sondern Deine Pflicht.
Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig. Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde. Deshalb gilt für nicht berechtigte Kfz-Fahrer: Bitte die Parkplätze unbedingt freihalten!
Beim nächsten Mal das Denkvermögen einschalten.
Wenn eine behinderte person mit fährt, ist es legitim dort zu parken und da wird auch kein polizist und keine politesse was dagegen sagen.