Kann man screenshoten mit Downloaden gleichstellen

6 Antworten

Bevor du einen Screenshot machen kannst, musst du ja erst Mal die entsprechende Datei laden: Das geschieht durch Anklicken eines Links.

Die Datei wird dann auf deiner Festplatte gespeichert, in der temporären Cache-Datei deines Browsers. Ob ein solches technisch nötiges Zwischenspeichern (dein Browser löscht diese Datei in der Regel wieder beim Schließen oder beim Neustart) schon als Kopie eines Werkes im Sinne des Urheberrechts gilt, das ist umstritten.

Eine solche Kopie ist aber dennoch zulässig, wenn sie diesen Bedingungen entspricht:

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Einfach mal in die Suchmaschine eingeben und lesen. In den allermeisten Fällen ist eine Privatkopie erlaubt - insbesondere dann, wenn das Werk im Internet keine Raubkopie ist und auch keine legale Kopie, die illegal hochgeladen wurde.

Soweit die Rechtslage. Praktisch sieht es zudem so aus, dass derzeit in der Regel nur das Hochladen von Werken verfogt wird - auch, weil dies leichter ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wo kein Kläger, dort kein Richter. So lange Du diese Screenshots nicht kommerziell nutzt, wird der Urheber es ja nicht gewahr, dass Du sein geistiges (künstlerisches) Eigentum nutzt. Wenn Du Angst hast, zurück verfolgt zu werden, dann verwende doch ein Anonymisierungsprogramm wie "Ghost 5" Oftmals reicht es, einfach nachzufragen ob Du dieses Bild von einem Auto usw. einfach kopieren kannst um es als Hintergrund auf DEINEM Handy zu nutzen. Leider zögert die deutsche Rechtsprechung damit, den Rechteinhaber mit in die Verantwortung zu nehmen, weil dieser bei nutzen des Mediums Internet davon ausgehen muss, das diese Werke kopiert werden, weil es möglich ist

Wenn du dieses Bild nur für dein Handy willst und es frei verfügbar ist,kannst du dieses auch runterladen ohne Probleme. Nur weiter nutzen darfst du jenes dann nicht.

wüste nicht das der download von bildern illegal ist, soweit ich weiß ist nur die weiterverbreitung untersagt (zumindest ohne quellenangabe), handhabt sich glaub anders als bei filmen und musik.

screenshoots können nicht zurückverfolgt oder irgendwie geahndet werden, wenn bilder nicht runtergeladen werden sollen ist meist scon irgend eine sicherung in der webside gesetzt. machst du trotzdem ein screenshot davon gibt es kein problem.

Du darfst alle Bilder downloaden, die so im Internet sind. Ob du sie verwendest ist eine andere Sache. Der Urheber müsste auf die erstmal aufmerksam werden.