Als Fahrradfahrer v. Auto angefahren worden, schadensersatz?

7 Antworten

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Die Antworten gehen ja ziemlich alle an deiner Frage vorbei.

Den Schadensersatzanspruch (darunter fällt auch Schmerzensgeld) machst du gegenüber dem Unfallgegner bzw. seiner Kfz-Haftpflicht geltend. Du dokumentierst mit Fotos das kaputte Fahrrad und die kaputte Kleidung.

Viel interessanter ist es aber, was du an körperlichen Schäden hast. Hast du einen ärztlichen Befund? Je nach Verletzung ist das Schmerzensgeld (deutlich) höher als dein materieller Schadensersatzanspruch.

Hallo & Danke, Rettungswachen hat mich gestern gleich ins kh gefahren.

@Doubljacks

ja, das habe ich verstanden!

Aber welche genauen Verletzungen hast du? Das müsste der entsprechende Arzt als Befund dokumentiert haben.

Aufgrund dieses Befundes kann dann Schmerzensgeld beantragt werden. Wenn du dabei Hilfe brauchst, gerne als PN.

Das haengt davon ab, ob du mit dem Rad ueber den Zebrastreifen gefahren bist oder geschoben hast.Im ersten Fall traegt dich eine Mitschuld, da der Zebrastreifen lediglich fuer Fussgaenger Vorrang hat.

Du kannst versuchen, dich erstmal mit dem Fahrer aussergerichtlich auseinanderzusetzen, telefonisch und schriftlich.Ich hatte damals einen Unfall, mit Zeugen, bei dem allerdings eindeutig die Autofahrerin Schuld hatte.Wir haben Adressen unter Zeugen ausgetauscht und sie hat ohne Wenn und Aber den Schaden am Rad bezahlt.

Bist Du mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen gefahren, oder hast Du es geschoben?

Bist Du gefahren, wird Dir eine Mitschuld angerechnet. Ein Zebrastreifen ist für Fußgänger da, nicht für Radfahrer. Außerdem musst Du vorher schon mal gucken, ob ein Auto kommt (d. h. anhalten).

Hast Du vorher links und rechts geguckt und Dein Rad geschoben, meldest Du das Deiner Krankenversicherung. Die können Dir dann auch sagen, wie es weiter geht.

Kleines PS am Rande: Ich fahre Auto und Fahrrad. Meine radelnden Zeitgenossen sollten auch mal auf den Verkehr achten. Am Steuer eines Autos sitzen nicht Superman, Batman oder Wonderwoman, sondern ganz normale Menschen. Und niemand fährt vorsätzlich andere Menschen um.

... und niemand lässt sich vorsetzlich umfahren, denn jemand weiß dass Knochen brechen und Metall sich verbiegt....

Es gibt auch Zebrastreifen, die mit dem Fahrrad überquert werden dürfen, UND an denen der Fahrradfahrer Vorfahrt hat.
Ein Absteigen ist hier unnötig.
Diese Zebrastreifen sind an geteilten Fuß-/Radwegen zu finden, die von einer abbiegenden Straße gekreuzt werden.
Handelt
es sich um allerdings um eine geradeaus führende Straße, die von einem
solchen Zabrastreifen gekreuzt wird, werden Radfahrer in der Regel durch
ein Schild aufgefordert abzusteigen.
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Kommentar von Skeletor , 15.05.2016
Das Rad fahrende in der von dir geschilderten Konstellation Vorrang haben ist KORREKT! Das hat aber nichts mit dem Zebrastreifen zu tun, sondern mit §9 Absatz 3 StVO.

Nun ja - wenn Du den Zebrastreifen auf dem Rad sitzend benutzt hast, dann trägst Du vermutlich auch eine Teilschuld an dem Unfall. Denn ein Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg und gewährt einem Radfahrer keinerlei Sonderrechte gegenüber dem Kraftverkehr.

Du hast eine Durchschrift von der Polizei bekommen. Da steht das KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners drauf. Damit kannst Du bei www.zentralruf.de herauskriegen, wo das Fahrzeug versichert ist. Und dort kannst Du dann Deinen Schadenersatzanspruch anmelden.