Kann man reitunterricht geben auch wen man kein Trainerschein hat?

11 Antworten

hey wie bist du denn drauf,damit das du reiten kannst und egal wie lange heist es noch lange nicht das du unterrichten kannst.sorry nicht das du es nicht könntest aber ohne zulassung unmöglich du bist entweder naiv oder dumm.was meinst du was auf dich zukommen würde wenn ein kind stürtzt oh man lasse es.anzeigen-steuerhinterziehung-keine unfallversicherung-kein gewerbe-fahrlässige körperverletzung und alles für nen paar euro schwarzgeld-lasse es bitte und träume nicht vom grossen profit-tue es den kids nicht an denn die ellis halten sich mit recht an dich-vermittel dein wissen aber in vorsicht und denke immer daran wenn was passiert waren es die paar euro wert-bitte wach auf-grusss-janpi

Prinzipiell kann erst mal jeder Reitunterricht geben, ob er einen Trainerschein hat oder nicht, bzw. ob er Anhnung hat oder nicht ist da nicht Ausschlaggebend (was jedoch sinvoll wäre...). (Ob es wohl deswegen so viele misserabele Reitlehrer gibt???)
Entscheidend ist, das du eine Haftung gegenüber deinen Reitschülern hast, wenn ihnen also etwas passieren würde, könnte/ würde man dich (versuchen) dafür haftbar zu machen, was dann schlimmstenfalls richtig übel für dich ausgehen könnte.
(Stell dir vor, es fällt jemand runter und wäre danach Querschnittgelähmt, mag jetzt Übertrieben erscheinen, könnte aber in einem ganzn übelen (Zu-)fall passieren.)
Mündliche Haftungsausschlüsse nutzen hier erst mal gar nix. Sofern du dafür eine Gegenleistung bekommst, brauchst du auf jeden Fall eine Versicherung, die dieses Risiko abdeckt. Ausserdem sollte das Pferd, das du nutzt, dafür versichert sein, aber auf jeden Fall (wenn es dein eigenes ist) sollte ein Fremdreiterrisiko in der Pferde-Haftpflicht enthalten sein.
Ob es hier einen Unterschied macht, wenn du Gegenleistungen für deinen Unterricht (sprich Bezahlung)erhälst oder nicht, bin ich mir nicht so sicher. (Könnte man ja als eine Art Minnijob/ 400€ Job machen.)
Meines Wissens nach nutzt es auch nichts, wenn dir der Reitschüler (oder sein Erziehungsberechtigter) einen Haftungsausschluß unterzeichnet.
LG Muli

CrazyDaisy  27.09.2010, 21:28

DH, Muli!

Hallo Zusammen ... also zu dem ganzen Thema kann ich euch soviel sagen. Ich hab mich selbst mal mit den Ämtern beschäftigt was den Reitunterricht angeht und bin selbst Versicherungsfachfrau. Man muss immer unterscheiden, ob man es im großen Stiel macht oder eben nur mal ab und zu nebenher. Was das Finanzamt angeht (Thema Steuerhinterziehung etc.) wollen die einen Einnahmen/ Ausgaben Rechnung. Also müsste man schon einige Stunden geben, damit was zum versteuern da ist, denn Stallmiete, Futter, Tierarzt, eben alle Kosten werden angesetzt. Des Weiteren prüft das Veterinäramt, ob das Pferd/ die Pferde gut gehalten und nicht zu oft in der Reitstunde gehen müssen. Was die Haftung angeht, muss das Fremdreiterrisiko in der Haftpflicht mit eingeschlossen werden. Meist sind aber Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen.

Auf jeden Fall solltest du einfach von Anfang an klar stellen, das du aus den Kids gute Freizeitreiter machen kannst und ihnen alles beibringen kannst was drum rum noch dazu gehört, aber du eben keine Fachausbildung geben kannst, die auf einen bestimmten Trainerschein (z.B. Dressur) zurückzuführen ist.

Ich persönlich habe schon seid Jahren Mädels zum reiten da, bei denen die Nachmittag wie gestaltet sind, als wären sie eine Reitbeteiligung. Sie machen alles was dazu gehört und ich beaufsichtige das ganze und erkläre, zeige und gebe Hilfestellung. Und meiner Meinung nach ist am wichtigsten, das du dein Pferd sehr gut kennst und das Pferd ausgeglichen und gehorsam ist und regelmäßig geritten wird. Dann ist das Risiko auch gering. Viele Grüße

Also ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen , du musst ein Gewerbe anmelden, wegen der Steuer etc und du musst eine Versicherung haben. Es gibt Versicherungen die dich als Reitlehrerin versichern auch wenn du keine offizielle Reitlehrerin bist. Das kostet dann mehr als wenn du einen Schein hast! Und du musst natürlich angeben, bei den Leuten wo du unterricht gibst, dass du keine eigentliche Reitlehrerin bist. Und wenn du in einem Reitstall stehst und deren Halle benutzt für den Unterricht wollen die in aller Regel auch noch was von den einnahmen haben.

CrazyDaisy  27.09.2010, 20:59

Ein Gewerbe muss man aber nur anmelden, wenn man Einnahmen erzielt. Davon war ja nicht die Rede.

Nein, wenn du eh super reiten kannst. Die nachhilfen für die Nachprüfungen, die haben ja auch kein Zertifikat oder so, sind halt Studenten, oder können dieses Fach eben sehr gut.

Wichtig ist auch, daß du dem anfänger auch so beibringen kannst, daß er es kapiert. (meine Mathenachhilfe war sauteuer, sie hat mir jeden Tag 2 Std. Unterricht gegeben, hab aber die Nachprüfung trotzdem net gschafft), die Trainerin war zwar ur gscheit, hat mir das aber nicht gut erklären können. (deswegen wird sie auchnet bestraft)