macht man sich strafbar, wenn man einen gestohlenen Artikel geschenkt bekommt?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du diesen Artikel annimmst, wirst du nie Eigentümer werden können, weil der Übertragende nie Eigentümer war und somit kein Eigentum übertragen kann. Rechtlich machst du dich strafbar, weil du wissentlich eine Hehlerware angenommen hast und auch noch eine Gegenleistung dafür gibst, wie immer diese auch aussehen mag. Mit deinen überlegenen 15 Jahren solltest du dem 13-jährigen Knaben deine Größe zeigen und ihn auf den rechten Weg verweisen. Du möchtest erwachsen werden, dann fang an. Gib ihm zu verstehen, dass du an diesem Artikel schon Interesse hast, aber nicht auf diese Art und Weise. Zeige Charakter und nimm diesen Artikel nicht an. Wie du richtig erkannt hast, weiß der junge Mann noch nicht so richtig, was gut und böse ist und befindet sich auf dem Entwicklungsweg, den du entweder mit + oder - unterstützt. Scheiß auf den Artikel und gib der Situation ein "+". Er soll das Teil unauffällig zurückgeben, oder vernichten; die Veräußerung an einen anderen, wenn du zurücktrittst, hilft ihm und der Sache auch nicht weiter. Du hast es in der Hand, zwei junge Menschen zu korrigieren, vor allem dich, dich, dich die anderen kommen immer wieder im Leben vor, du aber musst doch vor dir selbst Achtung haben/lernen. Gruß, der nixkenner Deine spätere Entscheidung würde mich intersssieren.

michaelx 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 00:05

Ich werde den Artikel jetzt nicht annehmen, da ich nicht gegen das Gesetz verstoßen möchte :)

Wenn Dir bekannt ist, dass dieser Artikel gestohlen ist und Du ihn annimmst, dann machst auch Du Dich strafbar. Versuch den Jungen den rechten Weg zu weisen und das stehlen immer mit Ärger zu tun hat. Später wird er, genau wie Duch auch, für sein Tun und Handeln die Kosequensen tragen müssen.

Bleibt sauber, nur das ist der richtige Weg.

Ich würde es nicht annehmen und ihn anzeigen. Aber soweit ich weiss, bist du nicht strafbar, insofern du es nicht wusstest und es nicht einen "Handel" bzw. Abmachung unter euch gab. Nimm es deshalb besser gar nicht erst an, sonst sagt er noch, du hättest ihn gezwungen etc.

Wenn es rausgefunden wird, wirst du den Artikel jedoch zurückerstatten müssen.

Wenn du weißt, dass der Arikel gestohlen ist, musst du es der Polizei melden. Ansonsten machst du dich mitschuldich!

Wenn du weißt, dass der Gegenstand gestohlen wurde, ist es Hehlerei und damit strafbar.